93 Jahre ist Oskar Gröning, Angeklagter im Lüneburger Auschwitz-Prozess, alt. Seine Gesundheit lässt lange Verhandlungen nicht zu. Deshalb sollen die Prozesstage künftig nicht länger als drei Stunden dauern.

Lüneburg - Im Auschwitz-Prozess vor dem Landgericht Lüneburg sollen die Verhandlungstage wegen der angegriffenen Gesundheit des angeklagten SS-Manns künftig nicht länger als drei Stunden dauern. Das sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag, nachdem auch ein vom Gericht beauftragter Mediziner den 93 Jahre alten Angeklagten Oskar Gröning untersucht hatte. Danach sei er mit Einschränkungen verhandlungsfähig.

 

Gröning wird Beihilfe zum Mord in dem Konzentrationslager in mindestens 300.000 Fällen vorgeworfen.

Der Prozess war am Donnerstag unterbrochen worden, nachdem der Angeklagte nicht erschienen war. Gröning sei an einem Infekt erkrankt gewesen und habe sich in einem akuten Schwächezustand befunden, hieß es am Dienstag. Anschließend sagten drei Überlebende des Holocaust und eine nach dem Krieg geborene Tochter eines aus Ungarn zunächst nach Auschwitz verschleppten Mannes aus. Er erlebte das Kriegsende in Bayern und blieb dort.