In diesem Artikel beantworten wir die Frage, ob man während der Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 24 Uhr noch Fahrrad fahren darf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Fahrrad fahren nach 22 Uhr

Mit der Bundesnotbremse kamen deutschlandweit die nächtlichen Ausgangssperren. Spätestens seit dem 24. April darf man sich in Landkreisen, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von über 100 verzeichnen, in der Zeit von 22 bis 5 Uhr nicht mehr außerhalb der Wohnung aufhalten. Allerdings sieht die neue Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch Ausnahmen vor. Darunter fällt zum Beispiel der Hin- und Rückweg zur Arbeit oder die Versorgung von Tieren. Aber auch Sport ist von 22 bis 24 Uhr noch möglich. Vorausgesetzt, man ist alleine unterwegs. Im Gesetzestext ist von allein ausgeübter körperlicher Bewegung die Rede. Allerdings nicht innerhalb von Sportanlagen.

 

Doch wie sieht es mit Radfahren aus?

Eine Anfrage unserer Zeitung an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ergab, dass unter allein ausgeübter körperlicher Bewegung auch das Radfahren zu verstehen ist. Wichtig ist das Wort „alleine“. Sie dürfen also nicht neben einer anderen Person herfahren.

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Nachts verkehrssicher unterwegs

Wer nun das nächtliche Fahrradfahren für sich als Hobby ausprobieren will, sollte in jedem Fall darauf achten, dass das Rad verkehrssicher ist. Laut ADAC braucht ein Fahrrad die folgende Ausrüstung, um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung zu entsprechen:

  • Eine gut hörbare Klingel
  • Vorder- und Hinterradbremse, die unabhängig voneinander funktionieren
  • Rutschfeste und festverschraubte Pedale mit gelben Rückstrahlern, die nach vorne und hinten reflektieren
  • Weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor
  • Rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler
  • Je zwei gelbe Speichenreflektoren pro Rad (alternativ Reflektorstreifen)

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