Ausgangssperre in Stuttgart Anwalt kritisiert nach Kontrolle Vorgehen der Polizei

Die Polizei überwacht die Einhaltung der Ausgangssperre. Foto: 7aktuell/Oskar Eyb (Symbolbild)

Die Polizeiführung klärt die Vorwürfe in einem persönlichen Gespräch. Insgesamt stellt die Polizei immer weniger Verstöße bei den Kontrollen fest.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - D ie Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr ist in Baden-Württemberg inzwischen seit mehr als vier Wochen in Kraft und weitgehend akzeptiert. Das stellt die Polizei bei ihren Kontrollen fest. Zumindest unter der Woche komme es kaum zu Verstößen. In der Nacht zum Freitag beispielsweise wurden in Degerloch 23 Fahrzeuge überprüft. Es sei nichts zu beanstanden gewesen, sagt ein Sprecher der Polizei.

 

Jedoch kommt es vor, dass es bei den Kontrollen auch mal knirscht. So hat sich der Stuttgarter Rechtsanwalt Engin Sanli mit einem ausführlichen Beschwerdeschreiben an die Polizei gewandt. Er fühlte sich bei einer Kontrolle zur Ausgangssperre Anfang des Monats „wie ein Krimineller“ behandelt und hatte den Eindruck, man würde ihm nicht glauben und ihn schikanieren. Die Kontrolle habe 20 Minuten lang gedauert. Am Ende durfte er weiterfahren und musste kein Bußgeld bezahlen. Dennoch war er sauer.

Um 23 Uhr auf dem Heimweg von der Kanzlei

Sanli kam am 3. Januar gegen 23 Uhr aus seiner Kanzlei im Zentrum und wollte nach Hause fahren. Er wohnt in Zuffenhausen. In Feuerbach kam er in eine Kontrolle. Er schreibt, er habe das Innenraumlicht anmachen und die Hände aufs Lenkrad legen müssen. Weder die Aussage, dass er als Anwalt aus der Kanzlei komme, noch das Vorzeigen seiner Papiere, in denen der Wagen auf die Geschäftsadresse angemeldet sei, noch der Anwaltsausweis habe den kontrollierenden Beamten genügt. „Sie wollten wissen, welche Fälle für welche Mandanten ich bearbeitet habe“, sagt Engin Sanli empört. Eine Information, die er nicht herausgeben darf. Außerdem müsste es reichen, sich als Anwalt auszuweisen, denn diese Berufsgruppe gehöre zur kritischen Infrastruktur. Wer einen solchen Beruf ausübt, darf aus dienstlichen Gründen auch zwischen 20 und 5 Uhr unterwegs sein. Nach langer Pause sei der Beamte ans Auto zurückgekommen und habe in einem unangebrachten Ton gesagt, er könne weiterfahren.

Polizei legt Wert auf Eigensicherung

Es habe so lange gedauert, weil die Kollegen online nachgeschaut hätten, ob die Angaben des Mannes stimmten, sagt Polizeisprecher Jens Lauer. „Ein Beamter unserer Führungsebene hat mit dem Herrn telefoniert und unsere Sicht erklärt.“ Man habe sich danach „im Guten“ getrennt und sei sich einig gewesen, „dass die Kontrolle nicht optimal verlaufen sei“. Die Kollegen hätten wohl „etwas überreagiert“, ergänzt der Polizeisprecher. Einen Punkt verteidigt Lauer jedoch: Innenbeleuchtung an und Hände aufs Lenkrad müsse sein bei nächtlichen Kontrollen. „Wir wissen ja nie, wen wir vor uns haben – das dient der Eigensicherung“, erklärt er.

Engin Sanli ist zufrieden mit der Reaktion der Polizei. „Mir war es wichtig, dass das zur Sprache kommt und man sich austauscht“, sagt er. Er sei „nicht zart besaitet“ und schon häufiger in Polizeikontrollen gekommen. Aber diese habe ihn aufgeregt.

Nur wenige Verstöße

Die Polizei hat am Wochenende im normalen Streifendienst in der Nacht zum Samstag vier Verstöße festgestellt, überprüft wurden 48 Personen und 15 Fahrzeuge. In der Nacht zum Sonntag waren es 17 Verstöße, kontrolliert wurden 55 Fahrzeuge und 48 Personen. Der Streifendienst kontrolliert nicht nur den Verkehr, sondern auch Fußgänger. „Es werden aber immer weniger“, beschreibt ein Polizeisprecher.

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