Daimler muss einem Manager umfassend Auskunft zu über ihn gesammelten Daten geben. Das Urteil des Landesarbeitsgericht könnte Schule machen, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die fünf Buchstaben waren für viele Unternehmen ein Kürzel des Schreckens: DSGVO, die europäische Datenschutz-Grundverordnung, stellte sie vor große Herausforderungen. Inzwischen scheint man sich mit den neuen Standards arrangiert zu haben, doch schon lauern neue Tücken: das erweiterte Auskunftsrecht für Arbeitnehmer könnte zu erheblichen Problemen für die Arbeitgeber führen. Bisher ist wenig bekannt, wie umfassend Firmen die gesammelten Informationen über ihre Beschäftigten offenlegen müssen. Entsprechend selten landen solche Fälle (noch) vor den Arbeitsgerichten.

 

Eine Lernphase für beide Seite

Doch das Urteil des Landesarbeitsgerichts zu einem Fall bei Daimler, das jetzt bekannt wird, könnte Signalwirkung haben. Der Autokonzern muss einem Manager praktisch alles, selbst interne Ermittlungsergebnisse, offenbaren – diese Rückenstärkung durch die Richter wird sich herumsprechen. Schon sehen Experten eine ganze Welle solcher Prozesse heranrollen. Bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und ihren Firmen könnte das Auskunftsrecht zu einem beliebten Druckmittel werden. Noch stehen beide Seiten vor einer Lernphase, was den Umgang damit angeht. Doch eines lässt sich schon jetzt sagen: Je fairer und transparenter es zwischen ihnen zugeht, umso weniger dürfte das Instrument genutzt werden.