Vom Amt in die Notaufnahme Rauswurf bei der Ausländerbehörde: Was geschah wirklich?

, aktualisiert am 11.03.2025 - 12:07 Uhr
Nicht jeder verlässt die Ausländerbehörde so unversehrt, wie er hineingegangen ist. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Konstantin H. wurde nach einer Diskussion mit einer Sachbearbeiterin von zwei Securitymitarbeitern gewaltsam aus dem Gebäude „begleitet“. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein.

In der Stuttgarter Ausländerbehörde verkehren monatlich rund 5000 Besucher. Aus Sicht der Stadt ist bei so viel Betrieb ein respektvoller Umgang aller Beteiligten wichtig, weshalb sie an die Sachbearbeiter „hohe Anforderungen an einen zugewandten und deeskalierenden Umgang“ stelle. Hinweisen auf Defizite werde nachgegangen, heißt es. Das gelte auch für die Sicherheitsfirma MKS Security, deren Umgang mit Besuchern von Mitgliedern in einer Sitzung des Internationalen Ausschusses des Gemeinderats heftig kritisiert worden war. Der Auftrag ist gerade neu ausgeschrieben worden – inklusive strenger Verhaltensrichtlinien. Stresssituationen blieben in einem Gebäude, aus dem auch direkt abgeschoben werde, nicht aus, heißt es. Man gehe Vorwürfen auf Fehlverhalten nach – sofern sie gemeldet würden. Doch was passiert dann?

 

Der Sachverhalt

Konstantin H. glaubt, ausreichenden Grund für eine Beschwerde zu haben. 14 Monate waren seit seiner schriftlichen Bitte um einen Termin für die Verlängerung des Aufenthaltstitels seiner ukrainischen Ehefrau vergangen, als er sich am 23. Oktober 2024 zur Abholung des Dokuments in die Eberhardstraße 39 begab. Nach dem Routinetermin, den er für seine erkrankte Gattin wahrnahm, ging es für ihn aber nicht zum Meeting in die Firma, sondern mit Prellungen und Atemnot in die Notaufnahme. Zwei Mitarbeiter von MKS Security hatten ihn nach einer Meinungsverschiedenheit mit zwei Behördenvertretern mit körperlicher Gewalt aus dem Gebäude „begleitet“. Dieser Vorfall wird nun ganz unterschiedlich bewertet.


Das Geschehen aus der Sicht von H.

Der 30-jährige Projektkoordinator bei einem mittelständischen Weltmarktführer legt Wert darauf, am Abholtag höflich aufgetreten zu sein. Ein anderes Verhalten, sagt er, wäre kontraproduktiv gewesen. Auch in seinen E-Mails habe er bewusst keine Vorwürfe erhoben, obwohl er die Behörde längst wegen Untätigkeit hätte verklagen dürfen. Er versichert seine Beschreibung des Vorfalls eidesstattlich, zudem verweist er auf Beurteilungen, die seine freundliche Art belegten: ehrenamtliche Hilfe in einem Pflegeheim, Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge, ein Zeugnis der Unternehmensberatung KPMG, in dem seine „überzeugende Persönlichkeit, sein sicheres Auftreten sowie seine durchdachten Urteile“ gewürdigt werden.

Zur Kontroverse sei es gekommen, da die Sachbearbeiterin die Ausgabe des überfälligen Aufenthaltstitels verweigerte, weil H. das abgelaufene Dokument nicht vorlegen konnte. Er hatte es zu Hause liegen lassen. H. sagt, an seinem früheren Wohnsitz habe er häufig Ukrainer bei Behördengängen begleitet. Dort habe es im Ermessen der Mitarbeiter gelegen, solche Problemchen unbürokratisch zu lösen. Deshalb habe er vorgeschlagen, das Dokument zu entwerten und die Schnipsel der Behörde zu schicken. Eine Ablehnung habe er nicht akzeptieren wollen, weil ihm eine rechtliche Begründung versagt worden sei und er Sorge hatte, wieder wochenlang auf einen Abholtermin warten zu müssen. Eine Kontaktaufnahme mit einem Vorgesetzten sei abgelehnt worden, da dieser „im Gespräch“ sei. Ihm wurde lediglich ein Rückruf angeboten.

Laut H. hat sich neben einem zweiten Sachbearbeiter auch ein Mann vom Sicherheitsdienst ins Gespräch eingemischt und H. mit dem Ausdruck „Kollegah“ geraten, Ruhe zu geben. Ein weiterer Securitymitarbeiter habe ihm dann Hausverbot erteilt. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hätten sie ihm die Arme auf den Rücken gedreht und auf dem Weg zum Aufzug gewürgt. In der Kabine habe er sich hinter Fahrgäste gedrängt und einen Notruf abgesetzt. Gegenüber der Polizei betonte er, von ihm sei keine Gewalt ausgegangen, er habe sich aber wegen der Schmerzen gewunden. Danach ließ sich H. in der Notaufnahme des Karl-Olga-Krankenhauses neben einem Hustenreiz Hämatome an den Armen, der Halswirbelsäule sowie sichtbare Fingerabdrücke über dem Halsmuskel attestieren.

Der Ablauf aus Sicht der Behörde

Die Stadt ging mit Verweis auf die Ermittlungen der Polizei nur kurz auf den Vorfall ein. Sie bestätigt, dass Iryna O. von den bekannten Überlastungsproblemen der Ausländerbehörde „betroffen“ gewesen sei. Die Diskussion mit H. habe sich nicht „deeskalieren“ lassen, weil dieser auf die Herausgabe des Aufenthaltstitels gedrungen habe. „Umfangreiche Ermessensentscheidungen“ zu fällen, also großzügig zu sein, sei wegen des Zeitdrucks nicht möglich. Man habe ein Gespräch mit einem Vorgesetzten angeboten, der sich aber im Gespräch befunden habe. Weil H. daraufhin „laut und aggressiv“ geworden sei, habe man die Security gerufen.

Der Ablauf aus Sicht von MKS Security

Laut dem Geschäftsführer Michael Koschitzky wurde H. von einem Behördenmitarbeiter des Gebäudes verwiesen. Als er der Aufforderung nicht nachgekommen sei, sei ein Securitymitarbeiter gerufen worden, den H. dann „durch mehrfaches Kratzen und Beißen bis zum Bluten am Unterarm“ verletzt habe. Daraufhin sei ein Kollege alarmiert worden, den H. ebenfalls angegangen und verletzt habe. H. sei festgehalten und zum Ausgang begleitet worden. Die Verletzungen habe sich der Kunde durch seine starke Gegenwehr zugezogen.

Was noch erwähnenswert ist

H. sieht sich durch eine nach dem Vorfall an seine Frau geschickte E-Mail in seiner Kritik am Verhalten der Mitarbeiterin bestätigt. Darin heißt es: „Stattdessen kam Ihr Ehemann ohne Vollmacht und Unterlagen und bedrohte die Mitarbeiter. Bitte vereinbaren Sie einen Onlinetermin wie alle anderen auch und sehen von weiteren Nachfragen ab.“ H. sagt, so aggressiv sei man ihm auch im Amt begegnet. Bis auf das alte Dokument seien die Unterlagen vollständig gewesen. Ohne Vollmacht wäre er nicht ins Gebäude gelangt, sie liege bei den Akten. Der Vorwurf, die Securitymitarbeiter gekratzt und gebissen zu haben, sei absurd. Sie hätten dicke Jacken und sogar Handschuhe getragen.

Das ist die Rechtslage

Die Stadt hat nach mehrfacher Nachfrage die rechtliche Grundlage für die vorgeschriebene Einziehung des alten Aufenthaltstitels benannt, die die Mitarbeiterin nicht kannte: „Nummer 6.3.3.3. Absatz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes“. Ganz so dringlich, wie die Stadt behauptet, ist die Rückgabe des Dokuments dann aber doch nicht: In den Fällen, in denen sie Aufenthaltstitel nicht abholen lässt, sondern per Post versendet, genügt der Behörde eine Rücksendung des abgelaufenen Dokuments binnen eines Monats.

So endete der Streit

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlung aufgrund wechselseitiger Anzeigen wegen des Verdachts der Körperverletzung eingestellt, da sich der von den Beteiligten unterschiedlich beschriebene Sachverhalt nicht aufklären ließ. Strafbares Verhalten war nicht nachweisbar. Wie meistens stand Aussage gegen Aussage. Am 5. Dezember 2024, genau 486 Tage nach ihrer Kontaktaufnahme mit der Behörde, durfte sich Iryna O. in die Eberhardstraße 39 begeben, um ihren neuen Aufenthaltstitel gegen den alten einzutauschen. In zwei Minuten war alles erledigt. Konstantin H. wartete vor der Tür.

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