Apotheken dürfen dank einer Ausnahmeregelung Handdesinfektionsmittel selbst herstellen. Dies begrüßt der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.

Stuttgart - Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg begrüßt, dass Apotheken dank einer Ausnahmeregelung selbst Handdesinfektionsmittel herstellen dürfen. „Eine sinnvolle Maßnahme“, kommentierte der Verbandssprecher Frank Eickmann am Freitag in Stuttgart. Wegen des neuartigen Coronavirus war die Nachfrage nach den Mitteln gestiegen. Bei Fertig-Desinfektionsmitteln gibt es Lieferschwierigkeiten.

 

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Die neue Regelung gilt bundesweit seit Mittwoch. Anstatt auf das fertige Produkt angewiesen zu sein, können Apotheken nun die Mischung aus reinem Alkohol, Wasserstoffperoxid, Glycerin und Wasser selbst zubereiten und verkaufen. Zuvor hatten sie für den Umgang mit reinem Alkohol eine Sondergenehmigung gebraucht.

Privatpersonen sollen sich nicht mit den Mitteln eindecken

Nach Expertenmeinungen gibt es keinen Grund, sich als Privatperson mit den Mitteln einzudecken, stellte Eickmann klar. Desinfektionsmittel würden derzeit vor allem in Einrichtungen wie Arztpraxen, Ambulanzen, Notaufnahmen und Krankenhäusern gebraucht.

Grundsätzlich können die Apotheken Eickmann zufolge die Nachfrage nach den Mitteln bedienen - wenn sie genug Inhaltsstoffe bekommen. Doch auch hier gibt es demnach Lieferschwierigkeiten, zum Beispiel bei reinem Alkohol. Er gehe davon aus, dass deswegen momentan nicht jede Apotheke selbst produzieren könne, sagte Eickmann.