Harte Strafe für 37-Jährigen nach einem Ausraster: Bei - Schüssen auf zwei Lokale in Großbottwar mit einer Pumpgun hat ein Unternehmer billigend in Kauf genommen, dass Menschen verletzt werden.

Großbottwar - Bei Schüssen auf zwei Lokale in Großbottwar mit einer Pumpgun hat ein Unternehmer billigend in Kauf genommen, dass Menschen verletzt oder gar getötet werden. „Es war Ihnen völlig gleichgültig, ob noch jemand da war“, sagte Roland Kleinschroth, der Vorsitzende Richter, am Montag in der Urteilsbegründung. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den 37-Jährigen dafür zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Staatsanwalt Carsten Danzebrink hatte wegen versuchten Totschlags und illegalen Waffenbesitzes und -gebrauchs vier Jahre und neun Monate Gefängnis, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragt.

 

Vier Schüsse auf das Stammlokal

Als der Schlossermeister im Sommer 2015 vier Schüsse auf sein Stammlokal abfeuerte, flüchteten Bedienung und Wirt panisch in einen Nebenraum. Bei dem Schuss später auf ein zweites Lokal hatten es dessen Bedienung und deren Bekannter nur wenige Minuten zuvor verlassen. In beiden Lokalen hatte der Mann zuvor gefeiert und getrunken. Die ersten beiden Schüsse durchschlugen Rollläden und Fenster des Lokals in einer Höhe von 1,50 Meter und hinterließen faustgroße Löcher und zahlreiche Einschläge im Inneren.

„Nur weil niemandem körperlich etwas passiert ist, waren Ihre Handlungen alles andere als halb so schlimm“, sagte der Richter zum Angeklagten. Im Dunkeln blieb für die Kammer das Motiv, das den Ausraster des gebürtigen Ludwigsburgers ausgelöst hatte. Über zwölf Stunden war er in seinem Stammlokal gesessen, hatte Runde um Runde ausgegeben, um seine Vaterschaft und den Geburtstag des Wirts zu feiern. Beim Bezahlen fehlte sein Geldbeutel. Er bezichtigte abwechselnd die Zechkumpanen und die Kellnerin des Diebstahls. Von einer Bedienung, seiner heimlichen Ex-Geliebten beruhigt kehrte der Unternehmer mit einem Freund in einer anderen Kneipe in Großbottwar ein, bevor er allein nach Hause ging. Dort fand er vor der Haustür seinen leeren Geldbeutel, griff zu einer Pumpgun aus seinem Waffenlager, kehrte zu seinem Stammlokal zurück und schoss.

Was sich ereignet hat, passt der Kammer zufolge nicht ins bisherige Leben des Angeklagten. Er sei sozial integriert, führe eine Firma und sei trotz seines erheblichen Alkoholkonsums nie aggressiv geworden.

Mit Blick auf die Geburt seines Kindes und die gleichzeitige Affäre mit der Bedienung sagte der Vorsitzende Richter am Schluss zum Angeklagten: „Ordnen Sie Ihr Leben neu, das schulden Sie ihrer Tochter.“