Von Samstag an ist in Stuttgart kein Corona-Schnelltest vor dem Biergarten- oder Freibadbesuch mehr nötig. In Schulen entfällt ab Montag die Maskenpflicht

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - In den vorigen Wochen ist den Stuttgartern viel Geduld abverlangt worden. Aber jetzt ist es geschafft: Am Freitagabend meldete das Landesgesundheitsamt eine weiter gesunkene Inzidenz von 16,4 Fällen pro 100 000 Einwohner, womit der wichtige Schwellenwert fünf Tage in Folge unterschritten wurde. Damit kann die Stadt die Coronabeschränkungen nochmals lockern.

 

Nach den Angaben der Stadt entfällt damit vom heutigen Samstag an die Testpflicht „für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen eins bis drei, sofern diese ausschließlich im Freien betrieben werden oder dort stattfinden“. Dies betreffe unter anderem die Außengastronomie, Freibäder, Open-Air-Veranstaltungen, Sporttrainings sowie Wettkämpfe im Freien. Wenn man am Abend also in den Biergarten will, hat man allenfalls noch das Problem, einen Platz zu finden, einen Schnelltest muss, wer nicht ohnehin zweimal geimpft oder Genesener ist, zuvor nun keinen mehr machen.

Für Feiern mit bis zu 50 Personen gelten weiter die drei Gs

Überdies sind Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen im Innen- wie im Außenbereich wieder möglich. Wer daran teilnimmt, muss allerdings weiter entweder einen aktuellen Test vorlegen oder den Nachweis, dass er geimpft oder genesen ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Tanzveranstaltungen. Außerdem können wieder Messen, Ausstellungen und Kongresse (eine Person auf sieben Quadratmeter) stattfinden sowie Versammlungen von Vereinen und Betrieben. Diese sind mit bis zu 750 Personen im Freien zulässig. Gleiches gilt für Theaterveranstaltungen, für die Oper und für Kinos, ebenso für Vorträge und Informationsveranstaltungen.

Der Leiter des Gesundheitsamt, Stefan Ehehalt, betonte aber, auch wenn die Erleichterung der Menschen spürbar und es gut sei, schrittweise in den Alltag zurückkehren, gelte doch: „Wir leben weiter in einer Pandemie.“ Mit der Rücknahme von Einschränkungen werde „die Verantwortung in die Hände der Bürger verlagert“. Aber alles, was bisher zum Schutz vor Übertragungen sinnvoll sei, bleibe das auch, sagte Stefan Ehehalt. Es sei weiter richtig, Kontakte zu beschränken, Abstand zu halten und Maske zu tragen. Ehehalt: „Das Virus lauert in seiner Delta-Variante aufs Neue.“

Keine Maskenpflicht an Schulen ab Montag

Und im Zuge der Lockerungen im Schulbetrieb durch das Land fällt am Montag auch in Stuttgart die Maskenpflicht im Schulunterricht. Voraussetzung dafür ist nicht nur, dass die Inzidenz fünf Tage in Folge unter dem Wert von 35 bleibt, es darf an einer Schule auch zwei Wochen lang keinen Infektionsfall gegeben haben. Das ist in Stuttgart der Fall. Laut Stadtsprecher Sven Matis hatten seit Januar zwar 92 Schulen in Stuttgart Infektionsfälle verzeichnet, seit dem Ende der Pfingstferien aber keine mehr.

Manche Schulen in der Stadt sehen dem Ende der Maskenpflicht im Unterricht aber mit gemischten Gefühlen entgegen. Nach Angaben von Manja Reinholdt, der Vorsitzende des Stuttgarter Gesamtelternbeirats (GEB), ist das „Stimmungsbild in der Elternschaft heterogen“. Einerseits werde „der Wegfall der Maskenpflicht herbeigesehnt, andererseits gibt es Bedenken, ob das wohl tatsächlich gut geht“. Im GEB herrsche eine skeptische Haltung vor. „Eine Maskenpflicht in Innenräumen bis zum Ende des Schuljahres erscheint uns plausibler“, erklärte die GEB-Vorsitzende.

Die Verwaltung will die Entwicklungen an den Schulen genau beobachten und, falls sich Infektionen häufen, schnell handeln. Dank der Testpflicht sei das gut möglich. Ein Infektionsfall ist aber erst mit einem PCR-Test nachgewiesen. Das Gesundheitsamt empfiehlt, auch über das rechtlich geforderte Mindestmaß hinaus umsichtig zu sein. Es sei deshalb „ratsam, an Schulen weiter Mund und Nase zu bedecken, etwa auf den Fluren, wo es zu vielen Kontakten kommt“.