Außengastronomie im Kreis Göppingen Frischluft nur mit Erlaubnis
Straßencafés und Außenbewirtschaftungen erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch es gibt einige rechtliche Voraussetzungen, bevor im Freien gegessen und getrunken werden darf.
Straßencafés und Außenbewirtschaftungen erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch es gibt einige rechtliche Voraussetzungen, bevor im Freien gegessen und getrunken werden darf.
Kaum werden die Temperaturen milder, genießen die Menschen Eis, Kaffee, Aperitifs und Kulinarisches gerne im Freien. Da eine Außenbewirtschaftung bei Gästen beliebt ist, ihr einladendes Ambiente zum attraktiven Stadtbild beiträgt und sie nicht zuletzt das soziale Leben fördert, hat sie in der Gastronomie in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Man sieht sich, trifft sich, setzt sich zueinander. In städtischen Gebieten, wo der Platz oft begrenzt ist, bieten öffentliche Flächen eine wertvolle Möglichkeit, das gastronomische Angebot zu erweitern.
Doch so ganz ohne Weiteres können nicht einfach Tische, Stühle und Sonnenschirme auf Gehwege, Plätze oder Straßen gestellt werden. Matthias Bidlingmaier, Inhaber des Café Berner in Göppingen, beschreibt das Prozedere: „Man muss einen Antrag beim Ordnungsamt stellen und einen Plan, eine Zeichnung, mit einreichen. Wenn es jedes Jahr die gleiche Fläche ist, verlängert sich die Genehmigung ganz unbürokratisch. Dann ist nur noch der Zeitraum anzugeben, damit die Gebühren berechnet werden können. Markisen und Schirme müssen separat genehmigt werden. Es gibt eine Satzung, die eine Auswahl an Farben beinhaltet, die verwendet werden dürfen. Das Setzen der Hülsen und die Kosten dafür übernimmt die Stadt.“ Bidlingmaier weiß, dass die meisten Gastronomen in der Innenstadt auf öffentlichen Grund angewiesen sind.
„Ich kenne kaum jemanden, der über eigenen Grund am Lokal verfügt.“ Dass sich die Außengastronomie großer Beliebtheit erfreut, bestätigt Jeannette Pachwald, Pressesprecherin der Stadt Göppingen. „Die Flächen bewegen sich auf konstantem Niveau“. Entscheidend für eine Sondernutzungserlaubnis seien Verkehrssicherheit und Verträglichkeit. Bleiben ausreichend breite Durchgänge? Ist die Aufgabe von Parkflächen verträglich? Werden Zugänge beeinträchtigt? Bei Gestaltungsfragen ist der Fachbereich Stadtentwicklung beteiligt. Es gibt eine Richtlinie, die den Rahmen des möglichen Mobiliars bei Außennutzungen regelt. Für die Gastronomen fallen Benutzungsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung an. Zu Pandemiezeiten hatte die Stadt Göppingen zur Unterstützung der Gastronomie die Benutzungsgebühren ausgesetzt und die Maßnahme dann aufgrund der Energiekrise noch einmal verlängert.
Seit Beginn der Freiluftsaison 2023 müssen die Gastronomen wieder bezahlen. Die Gebühren belaufen sich auf bis zu einem Euro pro Tag und laufendem Quadratmeter. Auch in Ebersbach muss die Nutzung öffentlicher Flächen beim Ordnungsamt beantragt werden. „Besondere Vorgaben wie einheitliche Bestuhlung oder Ähnliches haben wir nicht“, teilt Tamina Lesle von der Stadtverwaltung mit. „Lediglich die straßenrechtlichen Aspekte – ragt die Bestuhlung zu weit in den Straßenraum, oder werden Fußgänger behindert? – werden beachtet“. Beschwerden von Bürgern gebe es kaum.
Für genutzte Bereiche erhebt die Stadt Ebersbach ebenfalls eine Gebühr, auf die während der Coronapandemie verzichtet wurde. In Eislingen ist die Zahl der Gastronomen, die öffentlichen Grund nutzen, überschaubar.
Einer davon ist Klaus Gromer, der in seinem Café in Eislingen Süd Kaffeespezialitäten, Backwaren, Kuchen, erfrischende Getränke und Eis anbietet. Die bei trockenem Wetter ganzjährig geöffnete Holzterrasse vor dem Café steht auf städtischem Grund. „Die Stadtverwaltung ist auf mich zugekommen“, berichtet Klaus Gromer. „Sie hat den Bau der Terrasse angeregt und unterstützt, um die Gegend um den Hirschkreisel aufzuwerten und attraktiver zu gestalten. Ich bin dafür sehr dankbar“. „Die Stadtverwaltung ist immer sehr entgegenkommend und die Sondernutzungsgebühr ist in Eislingen wirklich bezahlbar“, lobt der Gastronom Gromer.
Erlaubnis
„Für Sondernutzungserlaubnisse im Außenbereich ist das Bürger- und Ordnungsamt zuständig“, erklärt Heike Rapp, Referentin des Eislinger Oberbürgermeisters. „Eine Genehmigung wird erteilt, wenn keine objektiven Gründe dagegensprechen.“
Verkehr
Entscheidend für die Genehmigung sei, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht eingeschränkt werden.