Aussichtslose Expo-Klage Ministerin liefert ihren Prozessgegnern die Munition

Viel Holz: der Landes-Pavillon auf der Expo in Dubai Foto: dpa/Ryan Lim

Der Expo-Auftritt des Landes sei „jeden Euro wert“ gewesen, jubelte Nicole Hoffmeister-Kraut einst. Warum verklagte sie die Partner dann auf Schadenersatz? Mit der Frage tut sich ihr Ressort schwer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Es war eine deftige Niederlage für Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Auf ganzer Linie verlor das von ihrem Wirtschaftsministerium vertretene Land vor dem Landgericht Stuttgart: Im Zusammenhang mit der Weltausstellung Expo 2020 gebe es keinen Anspruch auf Schadenersatz von den drei Projektpartnern, entschied die zuständige Kammer. Völlig wertlos sei eine eilends verfasste Haftungserklärung, die der Geschäftsführer der Ingenieurkammer auch für die Fraunhofer-Gesellschaft und die Freiburger Wirtschaft und Touristik abgegeben habe. Das hätte die zuständige Abteilungsleiterin, die promovierte Juristin und heutige Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, klar erkennen müssen.

 

Fast genauso betrüblich wie die Entscheidung in der Sache war für die Ministerin der festgesetzte Streitwert: Statt der erwarteten 1,5 Millionen Euro bezifferte das Gericht diesen nun auf 12 Millionen Euro – fast die Gesamthöhe der Expo-Kosten. Relevant ist das vor allem für die Anwaltskosten, die nun auf mehrere hunderttausend Euro hochschnellen dürften. Inzwischen hat das Land das Urteil akzeptiert: man werde keine Berufung einlegen, teilte Hoffmeister-Kraut dem Wirtschaftsausschuss mit. Zugleich erhob es Beschwerde gegen die Höhe des Streitwerts: wenn bei den Partnern schon nichts zu holen ist, soll nicht mehr Geld als unbedingt nötig an Anwälte fließen.

Zu aussichtsloser Klage verleiten lassen?

Entsprechend laut wird nun die Frage gestellt, warum die CDU-Frau überhaupt vor Gericht gezogen ist. Sie habe sich „zu einer von vornherein aussichtslosen Klage verleiten lassen“, vermuten Ausschuss-Chef Erik Schweickert und die Liberalen im Landtag. Besser wäre es gewesen, sich außergerichtlich zu vergleichen – doch alle Bemühungen in diese Richtung waren gescheitert.

Die beste Munition hatte Hoffmeister-Kraut ihren Gegnern selbst geliefert. Nach Abschluss der corona-bedingt verschobenen Expo hatte sie eine geradezu euphorische Bilanz gezogen: Mehr als 600 000 Gäste aus der ganzen Welt seien in den Baden-Württemberg-Pavillon gekommen, was die Erwartungen deutlich übertroffen habe. Sie sei „mehr denn je überzeugt, dass das Projekt jeden Euro für das Land wert ist“. Wie passt das zu der Forderung nach Schadenersatz? Auch auf wiederholte Fragen gibt es vom Ministerium dazu keine Antwort. Mit der Klage sei man einer Empfehlung des Untersuchungsausschusses zur Expo-Affäre gefolgt, erläutert ein Sprecher. Eine renommierte Kanzlei habe „die Erfolgsaussichten als positiv bewertet“. Das erwies sich nun als teure Fehleinschätzung – wie teuer, wird sich zeigen.

Kanzlei bewertete die Chancen positiv

Laut Schweickert handelte es sich aber nicht um einen Alleingang des Ressorts; die Klage habe letztlich auf einem Kabinettsbeschluss basiert. Doch dem Staatsministerium gelang es schon bisher, bei dem unerquicklichen Thema alle Blicke auf die CDU-Ministerin zu lenken. Die ebenfalls wenig ruhmreiche Rolle des Staatskanzleichefs Florian Stegmann (Grüne) blieb eher unterbelichtet. Vor dem U-Ausschuss brachte die Abteilungsleiterin Hinz das mit dem seither viel zitierten Satz zum Ausdruck, der Sündenbock sei eben „kein Herdentier“. Ob Hinz für ihr – nun rechtskräftig festgestelltes – Versagen in Anspruch genommen wird, bleibt vorerst offen: Fragen danach beantwortet das Ministerium derzeit ebenfalls nicht.

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