Zwei in Australien unter Terrorverdacht festgenommene Männer kommen in Untersuchungshaft. Das ordnete ein Richter einen Tag nach ihrer Festnahme an.

Sydney -  Wegen der möglichen Planung eines Terroranschlags ist in Sydney ein 20-Jähriger verhaftet worden. Der Mann war im August aus einer Fernsehsendung gestürmt, in der er Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geäußert hatte. Die Anti-Terroreinheit nahm auch einen 21-jährigen fest. Beide Männer kamen in Untersuchungshaft, ein Richter verweigerte ihnen Freiheit gegen Kaution.

 

Die Polizei sei im Rahmen anhaltender Anti-Terrorermittlungen bereits in erhöhter Alarmbereitschaft, sagte die stellvertretende Polizeichefin des Bundesstaates New South Wales, Catherine Burn. „Wir sind auch über die Feiertage verstärkt präsent an öffentlichen Plätzen und Verkehrsknotenpunkten.“ In Australien ist Hochsommer, die großen Schulferien haben gerade begonnen. Sydney ist zudem Magnet für Touristen aus aller Welt.

Vergangene Woche hatte ein Exiliraner und Anhänger der IS-Terrormiliz mitten in der Stadt ein Café überfallen und 17 Geiseln stundenlang festgehalten. Die Polizei stürmte das Gebäude schließlich. Zwei Geiseln kamen dabei ums Leben, ebenso der Täter.

Seit September gilt in Australien die zweithöchste Terrorwarnstufe. Hunderte Beamte führten Razzien durch und vereitelten nach Angaben der Polizei unter anderem eine Enthauptung auf australischem Boden. Sie haben seitdem elf Menschen unter Terrorverdacht angeklagt.

Im Rahmen der jüngsten Ermittlungen hatten Beamte bei einer Hausdurchsuchung bei dem 20-Jährigen Dokumente entdeckt, die auf die Planung eines Anschlags gegen staatliche Einrichtungen in Sydney hinweisen, berichtete die Polizei. Es gebe aber keine Anhaltspunkte für spezifische Vorbereitungen eines Anschlags, versicherte der stellvertretende Chef der Bundespolizei, Michael Phelan.

Regierungschef Tony Abbott warnte erst am Dienstag, die Geheimdienste stellten erhöhte Aktivitäten mutmaßlicher Terrorsympathisanten fest. Auch er betonte aber, dass es keine Anzeichen für unmittelbare Gefahr gebe.