Die „Panama Papers“ haben weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Auswertung war eine langwierige Sache. Auch im Südwesten wurden viele Verfahren geführt und die Vorgänge genauer unter die Lupe genommen.

Im Zuge der „Panama Papers“-Enthüllungen haben die Finanzämter im Südwesten bislang Steuernachzahlungen in Höhe von 15,4 Millionen Euro kassiert. Dies teilte eine Sprecherin des Finanzministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mit. Außerdem seien darauf entfallende Zinsen in Höhe von mehr als 312 000 Euro gezahlt worden. Es wurden Strafverfahren im niedrigen zweistelligen Bereich eingeleitet. Sie seien aber noch nicht alle abgeschlossen.

 

Die „Panama Papers“ waren im Frühjahr 2016 bekanntgeworden. Sie bestanden aus Unterlagen der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack & Fonseca, die von Journalisten weltweit ausgewertet wurden. Der Datenberg zeigte große Geldströme nach Panama, wo Tausende Briefkastenfirmen angesiedelt sind. Aus ihm ging auch hervor, dass zahlreiche Politiker, Sportler und andere Prominente Vermögen in Offshore-Firmen hielten. Die hessischen Steuerbehörden werteten federführend für die Bundesländer und in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt die „Panama Papers“ aus.

Derzeit noch 41 Vorgänge in Überprüfung

In Baden-Württemberg wurden landesweit in 234 Fällen sogenannte Vorfeldermittlungen geführt oder Kontrollmitteilungen durch die Sondereinheit Steueraufsicht (SES) versandt. Derzeit seien landesweit noch 41 Vorgänge in Überprüfung, teilte die Sprecherin des Finanzministeriums weiter mit.

Die Übersendung des Kontrollmaterials oder Vorfeldermittlungen bedeuteten aber noch nicht, dass eine Steuerhinterziehung vorliege oder Ermittlungen aufgenommen werden. Dies werde erst im Rahmen der Prüfung des Materials durch die örtlich zuständige Steuerfahndungsstelle festgestellt. „An diese Prüfung können sich dann, je nach den Umständen des Einzelfalles, weitere Ermittlungen steuerlicher oder steuerstrafrechtlicher Art anschließen.“

Insgesamt wurden laut Mitteilung bis jetzt Zahlungen mit Strafcharakter von Betroffenen in Höhe von 1,5 Millionen Euro geleistet.