Auswirkungen des BTHG in Stuttgart Träger der Behindertenhilfe könnten auf Kosten sitzen bleiben

, aktualisiert am 12.03.2026 - 07:22 Uhr
Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe im Alltag ermöglichen – das will das BTHG, das Bundesteilhabegesetz. Foto: picture alliance/dpa

Die Träger der Behindertenhilfe monieren Außenstände in Millionenhöhe. Für das Sozialamt gib es aber bei einem Drittel der Summen Unklarheiten und Klärungsbedarf.

Familie/Bildung/Soziales: Lisa Welzhofer (wel)

In der Auseinandersetzung um offene Rechnungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der Stadt Stuttgart ist nun klar: Ein Großteil der Beträge wurde in der Zwischenzeit bezahlt oder wird es bald. Bei 30 Prozent allerdings ist noch nicht absehbar, ob das Geld überhaupt überwiesen wird. Denn in diesen Fällen sieht das Sozialamt im Gegensatz zu den Trägern keine „rechtliche Zahlungsverpflichtung“ oder Klärungsbedarf, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Das machte Susanne Theves, Leiterin der Zuständigen Abteilung, in der jüngsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses deutlich.

 

Die Träger, unter anderem die Lebenshilfe, die Evangelische Gesellschaft Stuttgart (Eva), die Caritas und das BHZ, hatten gegenüber unserer Zeitung im Januar Außenstände in Millionenhöhe beschrieben, die die Stadt ihnen schulde. So sprach allein die Eva von mindestens vier Millionen Euro, die Lebenshilfe von 500.000 Euro. Dabei geht es um Leistungen, die Träger zum Beispiel in stationären Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung erbringen und mit der Stadt abrechnen.

Die Stadt argumentierte damit, dass die Umstellung auf die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die seit 2023 gelten, noch nicht komplett vollzogen sei. Man müsse mit zu wenig Personal die Bedarfe von 5367 Personen neu prüfen, rund 4000 Bescheide seien bislang ausgestellt. Außerdem kritisierte Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann (Grüne) im Interview mit unserer Zeitung, dass die Träger Rechnungen über Leistungen in Fällen einreichten, für die sie noch keine Bescheide hätten. Dem setzten die Träger entgegen, dass man die Menschen, vor allem neu hinzu kommende Fälle, versorgen müsse – egal ob ein Bescheid da sei oder nicht. Das BTHG will Menschen mit Behinderung besser in die Gesellschaft integrieren und ihnen mehr Teilhabe am Alltag ermöglichen. Deshalb muss in jedem Fall individuell geprüft werden, wie dem einzelnen Betroffenen geholfen werden kann, welche Leistungen im Bereich Arbeit, Wohnen, Freizeit ihm zustehen und welcher Anbieter diese übernehmen kann.

Warum bekommen die Träger der Behindertenhilfe ihr Geld nicht?

Die Konfrontation zwischen Trägern und Stadt hat nicht nur ein Mediationsverfahren nach sich gezogen, wie es Susanne Theves deutlich machte. Sondern sie hat auch die Fraktionen der Freien Wähler sowie von SPD und Volt auf den Plan gerufen, die eine Erklärung der Verwaltung zu dem Thema im Ausschuss beantragten. Unter anderem wollten die Rätinnen und Räte wissen, wie viele Bescheide ausgestellt sind, warum die Träger ihr Geld nicht bekommen und wie viele Neufälle es gibt. „Wir fragen uns, warum die Umsetzung des BTHGs in den anderen Stadt- und Landkreisen ohne solche Schwierigkeiten zu funktionieren scheint“, sagte Rätin Maria Hackl (SPD) außerdem im Ausschuss.

Maria Hackl von der SPD fragt sich, warum es in anderen Kommunen mit dem BTHG scheinbar besser läuft. Foto: SPD

Flankiert von Amtsleiterin Daniela Burmeister, Benjamin Lachat vom Städtetag und Eva Matschinsky vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), versuchte Susanne Theves nun Antworten zu geben. Sie zeigte, dass im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung bereits 100 Prozent der Fälle auf die neuen BTHG-Standards umgestellt seien, man allerdings im Bereich der Wohnformen hinterher hinke. Dort sind erst 66 Prozent der Fälle umgestellt.

Eineinhalb Jahre bis der Bescheid kommt

Wie dringend es ist, dass die Bescheide schneller kommen, machte im Ausschuss Stefan Michel von der Caritas klar. Derzeit dauere es von Antrag bis Bescheid teils eineinhalb Jahre, für die Betroffenen ein unzumutbarer Zustand. Mancher wüsste nicht, wie es zum Beispiel nach einem Klinikaufenthalt mit ihm weitergehe. Außerdem arbeiteten die Caritas-Mitarbeiter „ins Blaue hinein“. Susanne Theves warb um Verständnis für die langen Wartezeiten. Man arbeite mit einem „Rumpf an Mitarbeitern“ bis die bereits im Haushalt genehmigten, zusätzlichen 19 Stellen besetzt werden könnten.

Sie stellte aber in Aussicht, dass bis Ende 2026 zumindest alle Alt-Fälle umgestellt sind. Erleichterung erhofft man sich auch von einem einheitlichen Prüfmodell, dass derzeit mit den Trägern erarbeitet wird. Bislang rechnet jeder nach einem eigenen Modell ab. Unklar blieb, wie viele Neufälle es gibt. Diese Zahl hatte Susanne Theves nicht dabei.

Der Wahrnehmung Maria Hackls, dass es in Stuttgart besonders schlecht laufe mit der Umsetzung des BTHGs widersprach Eva Matschinsky vom KVJS: „Wir würden uns freuen, wenn wir sagen könnten, überall anders läuft es problemlos. Aber das ist nicht so.“ Landesweit gebe es große Probleme mit dem neuen Regelwerk.

Das BTHG kostet

Mehrkosten
Laut den Zahlen der Stadt stiegen die Kosten für die Eingliederungshilfe von rund 135 Millionen Euro 2020 auf 213 Millionen 2025. Ein Teil davon geht auf steigende Tarif- und Sachkosten zurück. Das Land erstattete zuletzt rund 12 Millionen, also nur rund 5,6 Prozent an die Kommune für das BTHG. Städtetagsdezernent Benjamin Lachat forderte im Ausschuss, dass sich das Land pauschal mit 25 Prozent beteiligt.

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