Wegen eines Spendenlaufs sollte das Auto der Stuttgarterin Meltem Seker abgeschleppt werden – überraschend stand es später aber noch da. Warum, und was gilt generell?
„Was zur Hölle ist mit Stuttgart los?“, das fragt sich die Politfluencerin Meltem Seker (politischmeltem) in einem Video auf TikTok. Der Grund: ein Anruf vom Ordnungsamt am vergangenen Mittwochmorgen. Wegen des Spendenlaufs des Dillmann-Gymnasiums, der am vergangenen Mittwoch stattfand, herrschte in der Straße im Stuttgarter Westen, in der sie ihr Auto abgestellt hatte, am Mittwoch, 13. Mai, von 6 bis 14 Uhr Halteverbot. „Ich sollte mein Auto umparken, oder es wird abgeschleppt“, erinnert sich Meltem Seker.
Das aufgestellte Halteverbotsschild hatte sie nicht oder nicht mehr gesehen, denn die Stuttgarterin war ab Dienstagfrüh auf Geschäftsreise in Berlin. „Meine Eltern wohnen auch nicht in der Nähe, ich konnte deshalb nichts tun“, sagt die 25-Jährige. Und so wurde ihr schließlich mitgeteilt, dass ihr Auto aufgeladen und weggebracht wird. Die Kosten: Mehrere hundert Euro. Nicht wenig Geld für die Influencerin, die noch studiert: „Es ist schmerzhaft, das zahlen zu müssen.“
Meltem Seker: Stadt soll sichtbarere Schilder aufstellen
Dass die Stadt in einem solchen Fall so viel Geld verlangt, ist für die Politik-Influencerin reine Geldmacherei. Sie ärgert sich aber auch darüber, dass von Anwohnern überhaupt verlangt wird, bei Veranstaltungen wie einem Lauf das Auto umzuparken: „Ich finde es nicht in Ordnung, dass man nicht dort parken kann, wo man wohnt. Die Häuser werden ja auch nicht weggestellt.“ Außerdem sollte die Stadt sichtbarere Schilder aufstellen und bestenfalls rechtzeitig noch Zettel an die Windschutzscheiben klemmen.
Bis Freitagabend war Meltem Seker davon überzeugt, dass ihr Auto abgeschleppt worden war. Dann die Überraschung: Der Pkw stand noch auf seinem Platz. Der Ärger, den sie in ihrem inzwischen gelöschten TikTok-Video geäußert hatte, war also umsonst. Doch warum wurde das Auto nicht aufgeladen, und welche Regeln gelten überhaupt?
Da der Lauf schon begonnen hatte, wurde das Auto nicht abgeschleppt
Wie das Amt für öffentliche Ordnung mitteilt, standen an besagtem Mittwoch insgesamt 20 Fahrzeuge im Halteverbot, das eigens für den Lauf ausgeschildert worden war. Da der Lauf um 8 Uhr beginnen sollte, versuchte das Amt, die Fahrzeughalter zu kontaktieren, woraufhin zwölf Personen ihre Autos wegfuhren.
Verpflichtet ist das Amt dazu gesetzlich jedoch nicht. „Eine Kontaktaufnahme mit den Fahrzeughaltern ist ein Service des Amts und spart den jeweiligen Fahrzeugführern oft viel Geld“, heißt es vom Amt für öffentliche Ordnung. Da der Lauf bereits begonnen hatte, als die Einsatzkräfte der Verkehrsüberwachung vor Ort eintrafen, durften die Autos aus Sicherheitsgründen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit stehen bleiben. „Die Kinder haben sich an die örtliche Situation angepasst“, so das Amt.
Das Halteverbot zur Sicherung der Laufstrecke im Stuttgarter Westen wurde bereits am 6. Mai eingerichtet. Grundsätzlich müssen Halteverbotsschilder zuvor genehmigt und rechtzeitig aufgestellt werden, damit sich Autofahrerinnen und Autofahrer darauf einstellen können. Dabei müssen Verkehrsteilnehmende stets mit einer – auch kurzfristigen – Änderung der bestehenden Verkehrsregelung rechnen. Die Behörde ist dabei nicht verpflichtet, telefonisch oder schriftlich über das Aufstellen zu informieren.
Abschleppen nur mit drei Tage Vorlaufzeit
Bei kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschildern dürfen Fahrzeuge laut Bundesverwaltungsgericht jedoch erst nach einer Vorlaufzeit von drei vollen Tagen abgeschleppt werden. Hierbei spielt es jedoch keine Rolle, ob die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter von dem zwischenzeitlich aufgestellten Halteverbotsschild wusste oder nicht. „Fahrzeugverantwortliche sind verpflichtet, sich spätestens alle drei Tage über die aktuelle Verkehrslage zu informieren, um kurzfristige Änderungen rechtzeitig zu erkennen, wenn sie ihr Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum parken“, weist das Amt hin.
Mehrere Hundert Euro fällig, wenn ein Abschleppunternehmen anrücken muss
Muss ein Auto dann doch abgeschleppt werden, werden private Abschleppunternehmen beauftragt. Maßgeblich für die Abrechnung der Abschleppdienste sind das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, die Art der Leistung sowie der Zeitpunkt der Maßnahme. Hinzu kommen behördliche Verwaltungsgebühren und gegebenenfalls Bußgelder, wodurch sich die Gesamtkosten laut Amt für öffentliche Ordnung auf mehrere Hundert Euro belaufen können. Die abgeschleppten Autos werden dann entweder im öffentlichen Verkehrsraum an anderer Stelle abgestellt oder auf eine der städtischen Verwahrflächen gebracht.