Im Prozess wegen der Auto-Attacke von Neckartenzlingen im Februar vor dem Landgericht Stuttgart wurden die Plädoyers gehalten. Ein 29-Jähriger soll auf einem Supermarktparkplatz gezielt auf einen 22-Jährigen mit seinem Auto zugefahren sein und bei dessen anschließender Flucht mit einer Waffe auf ihn gezielt haben, ohne dass sich ein Schuss gelöst hatte.
Der Tatvorwurf hatte auf versuchten Mord gelautet – und der Staatsanwalt sah seine Anklageschrift bestätigt. Eine Tötungsabsicht sei klar erkennbar. Der Angeklagte sei bewusst auf sein Opfer zugefahren. Dieses Verhalten sei durch Zeugen bekräftigt worden, zudem hätten Sachverständige keine Bremsspuren am Tatort entdeckt. Der Anklagevertreter sah mehrere Mordmerkmale als erwiesen an. Etwa die Gemeingefährlichkeit, weil der Angeklagte auf einem belebten Supermarktparkplatz durch seine Autofahrt mit etwa 35 Stundenkilometern eine Verletzungsgefahr für unbeteiligte Personen in Kauf genommen habe. Zum Motiv meinte der Staatsanwalt, der Angeklagte habe einen Zorn auf den Geschädigten gehabt, weil es im Vorfeld zu Streiterein gekommen war. Was spreche für den 29-Jährigen? „Ich habe nichts gefunden.“ Nicht einmal entschuldigt habe er sich bei dem Opfer. Der Staatsanwalt forderte neun Jahre Haft und einen Entzug des Führerscheins .
Kein Nobelpreis für Angeklagten
Er wolle ja nicht, dass sein Mandant den Friedensnobelpreis erhalte, entgegnete der Verteidiger. Doch bis zu diesem „dummen Vorfall“ habe der Angeklagte ein solides, unauffälliges, bürgerliches Leben geführt. Der Geschädigte habe versucht, sich vor Gericht als sympathischen, jungen Mann zu präsentieren. Doch das sei der 22-Jährige nicht. Er habe im Vorfeld seinen Mandanten immer wieder provoziert und auch dessen Partnerin attackiert. Als der Geschädigte am Tattag, am 7. Februar, in dem Drogeriemarkt auftauchte, in dem die junge Frau arbeitet, habe sie seinen Mandanten angerufen. Er sei aus Sorge um seine Verlobte zu dem Supermarktparkplatz gefahren und habe nicht damit gerechnet, den Geschädigten dort noch anzutreffen. In einer „absoluten Spontantat“ sei er auf ihn zugefahren. Das Opfer habe ihn gesehen und sein Mandant sei daher davon ausgegangen, dass er seinem Fahrzeug ausweichen werde. Als der Geschädigte geflohen sei, sei er mit einer Softairwaffe hinter ihm hergerannt. Aber er habe nicht auf den Fliehenden gezielt, denn mit dieser Pistole sei das aus einer größeren Entfernung gar nicht möglich. Sein Mandant habe sich in seiner Einlassung entschuldigt und die Verantwortung für das Geschehen übernommen. Das Strafmaß stellte der Verteidiger in das Ermessen des Gerichts.
Das Urteil soll am Mittwoch, 18. September, um 11 Uhr verkündet werden.