Das Jahr 2026 bringt eine ganze Reihe an Neuerungen für Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland.

Digital Desk: David Hahn

Einige Maßnahmen verteuern das Autofahren, andere sorgen für finanzielle Entlastung oder schaffen neue technische Standards. Die wichtigsten Änderungen gibt es hier im Überblick.

 

Führerscheinumtausch: Frist für bestimmte Jahrgänge läuft 2026 ab

Für alle, die ihren Führerschein zwischen 1999 und 2001 gemacht haben, endet am 19. Januar 2026 die verpflichtende Umtauschfrist. Der Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben, weil künftig alle Führerscheine in der EU ein einheitliches Format und ein einheitliches Ablaufdatum erhalten sollen. Wer die Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Eine Fahrberechtigung besteht weiterhin, solange kein Fahren ohne gültiges Dokument vorliegt.

Tanken mit Diesel und Benzin wird teurer: CO₂-Preis steigt

Der Preis pro Tonne Kohlendioxid stieg zum Jahreswechsel von ehemals 45 auf 55 Euro an, was sich auch auf die Spritkosten auswirkte. Ab dem 1. Januar 2025 erhöhte sich der Preis für Benzin und Diesel laut ADAC dadurch um jeweils rund 3 Cent pro Liter. Diese Erhöhung ist Teil eines langfristigen Plans, der seit 2021 die stufenweise Verteuerung fossiler Brennstoffe vorsieht. So zahlen Autofahrer:innen 2025 insgesamt etwa 15,7 Cent mehr pro Liter Benzin und 17,3 Cent mehr pro Liter Diesel im Vergleich zu 2020 aufgrund des CO₂-Preises.

2026 könnte sich die Differenz noch einmal steigern. Zum Jahreswechsel erhöht sich der Preis pro Tonne Kohlendioxid laut ADAC um bis zu 10 Euro. Insgesamt würden Autofahrer:innen dadurch 15,7 bis 18,6 Cent für Benzin mehr zahlen und 17,3 bis 20,5 Cent für Diesel im Vergleich zu 2021. Maximal prognostiziert der ADAC dadurch eine Preissteigerung um 2,9 Cent für Benzin und 3,2 Cent für Diesel. Der letztendliche Preis hängt auch von der Entwicklung des Ölpreises ab.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale wird 2026 angehoben. Künftig können Arbeitnehmer für jeden einzelnen Kilometer des einfachen Arbeitswegs 38 Cent geltend machen. Bisher galt ein zweistufiges System: Für die ersten 20 Kilometer konnten nur 30 Cent angesetzt werden, erst ab dem 21. Kilometer waren 38 Cent möglich. Mit der Reform entfällt diese Unterscheidung vollständig.

Förderung für Elektroautos

Nach dem Ende des staatlichen Umweltbonus Ende 2023 soll die Förderung von Elektrofahrzeugen ab 1. Januar 2026 wieder eingeführt werden. Vorgesehen ist eine Prämie von 3000 bis 4.000 Euro beim Kauf eines Elektroautos. Die Förderung wird jedoch voraussichtlich an Bedingungen geknüpft wie unter anderem einem maximalen Netto-Listenpreis von 45.000 Euro brutto pro Jahr oder ein kleines bis mittleres Einkommen. Die Förderung ist auch für Gebrauchtwagen geplant. Genauere Details sollen folgen.

Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer

Die Kfz-Versicherer passen auch im Jahr 2026 ihre Typ- und Regionalklassen an und damit die Grundlage für viele Beitragssätze. Die jährlichen Einstufungen orientieren sich an Unfall- und Schadensstatistiken und können je nach Fahrzeugmodell oder Wohnort zu spürbaren Veränderungen führen.

Bei den Typklassen, die sich am Schadenaufkommen einzelner Fahrzeugmodelle orientieren, ergeben sich folgende Entwicklungen: Für rund 4,5 Millionen Fahrzeuge wird die Versicherung günstiger. Etwa 5,9 Millionen Halter müssen dagegen mit höheren Beiträgen rechnen. Für die große Mehrheit von rund 32 Millionen Autos bleibt die Einstufung unverändert.

Auch die Regionalklassen, die je nach Unfallhäufigkeit in bestimmten Regionen festgelegt werden, verändern sich. 5,3 Millionen Halter profitieren von niedrigeren Beiträgen, während für rund 5 Millionen Fahrzeuge höhere Kosten anfallen. Für etwa 32,1 Millionen Fahrzeuge bleibt auch hier alles beim Alten. Zusätzlich endet zum 31. Dezember 2025 die bisherige Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos. Alle E-Autos, die ab 2026 neu zugelassen werden, sind wieder steuerpflichtig. Obwohl eine Verlängerung der Steuerbefreiung politisch im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, ist sie bislang nicht beschlossen.

Neue Abgasnormen ab Januar 2026

Ab 1. Januar 2026 gilt für alle neu zugelassenen Pkw die Abgasnorm Euro 6e-bis. Sie erweitert den Temperaturbereich bei den Real-Driving-Emissions-Tests (RDE). Dadurch müssen Fahrzeuge auch unter extremeren Bedingungen strengere Emissionswerte einhalten.

Die neue Abgasnorm Euro 7 bringt ab Ende 2026 umfassende technische Vorgaben für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Ab dem 29. November 2026 gilt sie zunächst für neu entwickelte Modelle der Fahrzeugklassen M1 (neue PKW) und N1 (leichtere Transporter). Ab Ende 2027 müssen dann alle Neuzulassungen diese Anforderungen erfüllen.

Kern des neuen Standards ist eine deutliche Verschärfung der Emissionsmessung. Schadstoffpartikel werden künftig ab einer Größe von 10 Nanometern erfasst und bewertet. Zudem wird ein verpflichtendes On-Board-Überwachungssystem eingeführt, das Emissionen im laufenden Betrieb kontrolliert. Fahrzeuge müssen darüber hinaus eine Mindestlebensdauer von acht Jahren oder 160.000 Kilometern für Motor und Abgasreinigung nachweisen. Erstmals bezieht Euro 7 auch Schadstoffpartikel durch Brems- und Reifenabrieb ein, doch verbindliche Grenzwerte dafür treten erst 2035 in Kraft.

Batteriestandards werden erhöht

Für Elektroautos und Plug-in-Hybride definiert die Norm zusätzlich neue Mindesthaltbarkeitsstandards für Traktionsbatterien. Pkw müssen nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern noch 72 Prozent. Diese Vorgaben sollen für mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei der Batterielebensdauer sorgen.

Neuer Notrufstandard

Parallel dazu wird ab Anfang 2026 der neue Notrufstandard Next Generation eCall Pflicht. Neue Fahrzeugmodelle der Klassen M1 und N1 benötigen dieses System zwingend, da es bei schweren Unfällen automatisch einen Notruf absetzt. Ab 2027 ist ohne dieses System keine Neuzulassung mehr möglich. Fahrtenschreiber-Pflicht

Zusätzliche Änderungen betreffen leichte Nutzfahrzeuge. Ab dem 1. Juli 2026 müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen einen intelligenten Fahrtenschreiber nutzen, sofern sie grenzüberschreitend, im Kabotageverkehr oder zur Beförderung von mehr als neun Personen eingesetzt werden. Private Fahrten, reine Inlandseinsätze und Werkverkehr bleiben ausgenommen.

Datenschutz

Mit dem EU Data Act treten zudem neue Regeln rund um Fahrzeugdaten in Kraft. Seit September 2025 müssen Hersteller offenlegen, welche Daten ein Fahrzeug erfasst und wie Nutzer darauf zugreifen können. Ab September 2026 müssen neue Fahrzeuge standardisierte Schnittstellen besitzen. Diese ermöglichen es Besitzern, ihre Daten unkompliziert einzusehen, weiterzugeben oder zu löschen.