Ein Autofahrer fährt auf der Autobahn auffällig langsam. Das stört einen Verkehrsteilnehmer, der daraufhin rechts überholt. Was dann geschieht, läuft für Juristen unter gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr werten die Ermittler momentan die Aktion eines 50-jährigen Autofahrers, der am Sonntag im Groll in den Wagen eines anderen Fahrers gerast sein soll. Dem Vorfall war eine bizarre Verfolgungsjagd auf der Autobahn 8 vorausgegangen. Der 50-Jährige wurde bei dem Zwischenfall schwer verletzt.

 

Der Zoff zwischen den Autofahrern hatte auf der A 8 bei Merklingen begonnen. Der 50-Jährige war nach dem Ende einer Baustelle auf der linken Spur weitergefahren – und soll das in der Baustelle geltende Tempo von 80 km/h beibehalten haben. „Nach der Baustelle sollte man etwas beschleunigen oder rechts fahren, schließlich gilt das Rechtsfahrgebot“, sagt ein Polizeisprecher. Der 50-Jährige soll dann auf der linken Spur geblieben sein, was einen hinter ihm fahrenden 25-Jährigen störte. „In so einem Fall kann man durch Abgabe von Schall- und Lichtsignalen auf sich aufmerksam machen und den vorne Fahrenden zum Spurwechsel bewegen, das hat er auch getan“, so der Sprecher. Der Mann sei aber links geblieben, er soll auch mehrfach gebremst haben. Der jüngere Mann sei dann rechts vorbeigezogen. Bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h könne man von vorbeifahren statt von überholen sprechen, das habe wohl keine Folgen, so der Sprecher.

Der 50-jährige Mann kam schwer verletzt ins Krankenhaus

Anders sieht es für den 50-Jährigen aus: Als die Männer sich am Flughafen Stuttgart auf einem Parkplatz trafen – bis dorthin war der 50-Jährige dem Auto des Jüngeren gefolgt –, schlug er ihn erst und rammte dann dessen Wagen mit voller Wucht. Der 25-Jährige konnte sich mit einem Sprung zur Seite retten. Bei dem Aufprall wurde der Verursacher schwer verletzt. Ein Kind, das bei ihm mitfuhr, blieb unversehrt. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr kann mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Gefährdung des 25-Jährigen und des Kindes im eigenen Auto werden unter dem Vorwurf des gefährlichen Eingriffs gesammelt betrachtet.