Alexander Dobrindt, Verkehrsminister im Bund, kommt seinem Amtskollegen Winfried Hermann aus Baden-Württemberg in die Quere: Der Grüne soll einen Pilotversuch abblasen, der ein Tempolimit auf zwei Autobahnabschnitten im Land vorsieht.

Stuttgart - Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die grün-rote Landesregierung aufgefordert, den geplanten Pilotversuch für Tempolimits auf zwei baden-württembergischen Autobahnabschnitten abzusagen. Dobrindt schreibt in einem Brief an Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne): „Ich bitte, von diesem Ansinnen Abstand zu nehmen.“ Das Schreiben liegt der Stuttgarter Zeitung vor. Das Bundesverkehrsministerium ist der Ansicht, dass es für die von Hermann angekündigten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 120 Kilometer pro Stunde keine Rechtsgrundlage gebe.

 

Bei dem geplanten Modellversuch geht es um die A 81 zwischen Kreuz Hegau und dem Dreieck Bad Dürrheim sowie die A 96 von Achberg bis Aitrach. Nach Hermanns Vorstellung soll über vier Jahre hinweg getestet werden, wie sich die Drosselung der Geschwindigkeit auf das Unfallgeschehen und die Verkehrsabläufe auswirkt. Die Landesregierung will zudem ermitteln, welche Folgen die reduzierte Geschwindigkeit auf Lärm und Abgase hat. Hermann wies bei Veranstaltungen in betroffenen Gemeinden darauf hin, dass Anwohner in der Nähe von Autobahnen unter Lärm litten. Der Grünen-Politiker wirbt für das Motto „langsamer, leiser, sicherer“. Nach den Plänen der Landesregierung sollte das Tempolimit auf den Autobahnabschnitten von Mai 2016 an gelten.

Landesrecht für unzulässig erklärt

In dem Schreiben Dobrindts heißt es, ein generelles Tempolimit könne nur der Bundesverkehrsminister mit Zustimmung des Bundesrats erlassen. Landesrecht auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts sei unzulässig. Die Länder könnten Modellversuche starten, um mit der Beschränkung des Verkehrs das Unfallgeschehen zu untersuchen, aber dies hänge von einer konkreten Gefahrensituation ab. So müsse es sich um einen Unfallschwerpunkt handeln, geltende Grenzwerte müssten überschritten werden, oder es müsse sich um eine besonders kurvenreiche Strecke handeln. Nur dann seien Geschwindigkeitsbeschränkungen gerechtfertigt.

Dobrindt hat Zweifel, ob das Land mit dem Modellversuch auf konkrete Gefahren reagiert. Angesichts der Länge der ausgewählten Strecke für den Testversuch sei dies nicht glaubhaft. Nach Dobrindts Angaben will Hermann die Geschwindigkeit auf einer Strecke von insgesamt 80 Kilometern drosseln. Darüber hinaus weist das Bundesverkehrsministerium darauf hin, dass es sich bei der erprobungsweisen Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen nur um zeitlich kurz befristete Maßnahmen handeln dürfe.

Vier Jahre sind dem Bund zu lang

Dobrindt beklagt sich in dem Brief, dass seine Fachabteilung trotz Nachfragen im baden-württembergischen Verkehrsministerium keine Auskunft darüber bekommen habe, auf welcher Rechtsgrundlage Baden-Württemberg das Modellvorhaben plant. „Deshalb erlaube ich mir, Ihnen die Rechtslage zu erläutern“, schreibt Dobrindt.

Das Stuttgarter Verkehrsministerium weist die Kritik öffentlich zurück. Die Länder seien für die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung zuständig, sagte ein Sprecher. „Der zeitlich begrenzte Feldversuch für ein Tempolimit auf einem 32 Kilometer langen Abschnitt der A 81 ist wohl überlegt und in jeder Hinsicht rechtmäßig“, sagte er. Deshalb werde der Versuch stattfinden.