Im Juli und August gilt auch auf Autobahnen im Landkreis die Ferienreiseverordnung.

Verkehr - Wenn sich die sommerlichen Temperaturen ankündigen, wird es auf den Straßen zumindest etwas ruhiger. Denn in den beiden Monaten Juli und August verbietet es die Ferienreiseverordnung allen Lastwagen, samstags auf bestimmten Straßen zu fahren. Betroffen sind alle Fahrzeuge, für die auch das Sonntagsfahrverbot gilt. Das sind Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen oder Lastwagen mit Anhänger.

 

Darauf weist das Landratsamt Böblingen hin. Von kommender Woche an ist es damit Lastwagen im Kreis verboten, samstags auf den Autobahnen A 8 und A 81 zwischen Leonberg und Gärtringen zu fahren. Bundesstraßen im Kreis sind nicht betroffen. Ausgenommen vom Verbot ist die Beförderung von frischen Lebensmitteln wie Milch, Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse und der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße und Hafen-Straße. Für dringende Fälle, in denen eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist, können die Verkehrsbehörden Ausnahmegenehmigungen erteilen. Ferienfahrverbote wie in Deutschland gibt es auch in Frankreich, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechien.