Umweltzonen: In Baden-Württemberg gibt es Umweltzonen in folgenden Städten: Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Reutlingen, Ludwigsburg, Tübingen, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Herrenberg, Mühlacker, Pfinztal, Markgröningen, Ilsfeld und Pleidelsheim. Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind außerdem Umweltzonen in Freiberg am Neckar, Heidenheim, Ingersheim und in Urbach hinzugekommen.

 

Grüne Plakette: Vorgesehen ist, dass vom 1. Januar 2013 an in allen Umweltzonen des Landes nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.

Bußgeld: Bei einem Verstoß wie der Fahrt mit einer nicht mehr gültigen Plakette oder gar ohne droht ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt im Zentralen Verkehrsregister in Flensburg. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat offenbar erwogen, das Bußgeld durch ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zu ersetzen. Eine offizielle Bestätigung dieser Änderung oder gar ein Termin zur Umsetzung ist aus dem Ministerium bisher nicht zu erhalten.

Ausnahmen: Wenn das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist oder die Beschaffung eines schadstoffarmen Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zumutbar ist, können Ausnahmen erteilt werden. Oldtimer mit H-Kennzeichen dürfen in Umweltzonen fahren. mip/dpa