Wie kann man normale von verbotenen Absprachen abgrenzen?

Das bleibt zunächst einmal der Selbsteinschätzung der Unternehmen überlassen. In Zweifelsfällen kann das Kartellamt beratend tätig werden, oder ein auf Kartellrecht spezialisierter Anwalt prüft die Sache. Daimler führte laut „Süddeutscher Zeitung“ 2011 spezielle Kartellrechts-Lehrgänge ein. In diesen haben Juristen der Belegschaft beigebracht, was erlaubt ist und was nicht.

 

Hängt der Kartellverdacht mit dem Dieselskandal zusammen?

Das ist schwer zu sagen. Der „Spiegel“-Bericht hatte eine Verbindung zur Diesel-Affäre nahegelegt - falls es Absprachen über zu kleine Tanks für AdBlue gegeben haben sollte. Das Harnstoffgemisch kann Stickoxide aus Abgasen effizient entfernen. Autoexperte Willi Diez betonte aber: „Technisch hängt das nicht miteinander zusammen.“ Die kleine Tankgröße könne gewählt worden sein, weil immer mehr Aggregate im Auto untergebracht werden müssten und gleichzeitig die Fahrzeuge möglichst kompakt sein sollen. Außerdem könne Ad-Blue jederzeit nachgetankt werden. Verdächtig sei die zeitliche Koinzidenz mit dem Abgasskandal. Belege für einen Zusammenhang gebe es allerdings nicht.

Wie geht es weiter?

Jetzt dürften die europäischen Wettbewerbshüter am Zug sein - das erwartet zumindest die Bundesregierung: Laut Wirtschaftsministerium wird die EU-Kommission die Federführung bei der Aufklärung übernehmen. Das Bundeskartellamt hatte zuvor erklärt, kein offizielles Verfahren zum Thema zu führen. Es lägen aber „Informationen“ zu möglichen Absprachen in technischen Fragen vor. Auch andernorts gibt es Klärungsbedarf: Volkswagen ruft für Mittwoch außerplanmäßig seine Aufsichtsräte zusammen - dem Vernehmen nach geht es um die Kartellvorwürfe.