In einem Tross von Autos haben sie ihren Protest auf die Straße gebracht: Erneut demonstrierten Gegner der Corona-Maßnahmen in Stuttgart. Die Bilanz der Polizei.

Digital Desk: Jonas Schöll (jo)

Stuttgart - Um ihren Protest gegen die Corona-Maßnahmen zum Ausdruck zu bringen, sind etliche Teilnehmer der „Querdenken“-Bewegung von Degerloch in die Stuttgarter City gefahren. Bis auf wenige Ausnahmen habe die Polizei bei der Protestveranstaltung am Donnerstagabend keine Beanstandungen gehabt, bilanzierte Polizeisprecher Jens Lauer. Nur eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit haben die Beamten ausgesprochen – gegen einen Autofahrer, der sich mehrfach dem Hupverbot widersetzte.

 

Bis auf kleinere Staus – durch Sperrungen von Kreuzungen verursacht – hielten sich auch Verkehrsbehinderungen in Grenzen, wie der Sprecher weiter sagte. Insgesamt dauerte der Protestzug auf vier Rädern nur etwa 45 Minuten. „Das ging dieses mal relativ flott. Es waren auch lange nicht so viele Fahrzeuge wie am letzten Mittwoch“, sagte Sprecher Lauer. Damals seien es etwa 500 Fahrzeuge gewesen. Eine Zahl wie viele Teilnehmer dieses Mal mit dabei waren, wollten die Beamten nicht nennen.

Richter hoben Verbot der Stadt auf

Die Teilnehmer der Demonstration unter dem Motto „Gegen willkürliche Auflagen bei Autokorsos – Für Frieden, Freiheit und Grundrechte“ trafen sich um 18 Uhr am Gazi-Stadion in Stuttgart-Degerloch. Gegen 18.30 Uhr setzte sich der Tross dann in Bewegung. Betroffen von Verkehrsbehinderungen waren insbesondere die unmittelbare Umgebung des Fernsehturms, die Jahnstraße, die B27, die Hauptstätter Straße und der Österreichische Platz.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuvor das Verbot eines Autokorsos durch die Landeshauptstadt teilweise aufgehoben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Stadt nicht ausreichend dargelegt hatte, dass man den zu erwartenden Gefahren auch mit „milderen Mitteln“ in Form von Auflagen begegnen könne, wie eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag mitteilte.

Immer wieder Autokorsos in Baden-Württemberg

Der Kläger hatte sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, da ein für (den heutigen) Donnerstag durch die Stuttgarter Innenstadt geplanter Autokorso von der Stadt verboten worden war. Die Stadt hatte das Verbot demnach damit begründet, dass die Teilnehmer bei vorigen Autokorsos gegen Auflagen verstoßen hätten. So hätten sie etwa in Wohngebieten laut gehupt und sich nicht an „infektionsschutzrechtliche Auflagen“ gehalten.

In den vergangenen Wochen hatten es in verschiedenen Städten im Land mehrfach Autokorsos der „Querdenken“-Bewegung gegeben. Deren Mitstreiter sprechen sich gegen die derzeitigen Corona-Maßnahmen aus. Die Bewegung wird mittlerweile vom Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet. Mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung ordnet das Landesamt dem Milieu der Reichsbürger und Selbstverwalter zu, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren.