Angeblich soll der Zigarettenautomat in Aspach-Rietenau nach dem Münzeinwurf explodiert sein – so zumindest die erste Version des Angeklagten. Foto: Frank Rodenhausen
Mitten in der Nacht reißt eine heftige Explosion eine Frau aus dem Schlaf. Draußen bietet sich ihr ein skurriles Bild: ein Mann in Jogginghose, ein zerstörter Automat. Vor Gericht muss der 49-Jährige gestehen, was in jener Nacht geschah – mit drastischen Folgen für ihn.
Es gibt durchaus sanfte Wecker – und es gibt den Knall, der eine Frau im beschaulichen Rietenau um zwei Uhr nachts aus dem Schlaf reißt. Eine Explosion, so laut, dass sie an einen verfrühten Silvesterböller erinnert, nur heftiger. Als die Frau ans Fenster tritt, sieht sie das Chaos: Ein Zigarettenautomat ist in seine Einzelteile zerlegt, Metallfetzen haben sich auf zehn Metern verteilt, und mittendrin sitzt ein Mann in Jogginghose, der schmerzverzerrt den Boden inspiziert.
Die Frau eilt hinaus, hilft ihm auf die Beine, ruft den Rettungsdienst. Der Mann erzählt, er habe sich nur ein paar harmlose Glimmstängel ziehen wollen – und als er das Geld dafür einwarf, sei – zack – der Automat aus heiterem Himmel explodiert.
Eine Geschichte, so kurios, dass sie fast schon wieder charmant wäre, wenn da nicht ein paar hartnäckige Beweise gegen ihn sprächen. Neben dem beißenden Schwefelgeruch etwa die verdächtig große Menge Zigaretten, welche die Polizeibeamten kurze Zeit später in seiner Wohnung entdeckt. Zigarettenpackungen, ordentlich in Folie verschweißt, mit deutschen Warnhinweisen und Steuerbanderolen. Ein tschechisches Mitbringsel eines Kumpels, wie der Mann sagt? Nun ja.
Indizien sprechen gegen Version einer spontanen Explosion
Knapp anderthalb Jahre später, auf der Anklagebank des Amtsgerichts Backnang, wo ihm der Prozess wegen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ gemacht wird, räumt der 49-Jährige angesichts weiterer erdrückender Beweise ein, dass sich die Dinge ganz anders zugetragen haben. Nämlich, dass er sich mittels eines durchschlagskräftigen Silvesterböllers Zugriff zu den Zigaretten verschafft hatte, die er sich zum Eigengebrauch, aber auch Weiterverkauf besorgen wollte.
Tatsächlich hat ein Böller hat den Automaten gesprengt. Foto: imago stock&people
Die Liste der Eintragungen im Vorstrafenregister ist lang
Ein Überwachungsvideo, das automatisch im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses gemacht wurde, in dem der Mann seine Wohnung hat, bestätigt das offenkundig. Laut Angaben des Amtsrichters dokumentiert es, wie der Angeklagte das Haus zunächst mit einem in einem Eierkarton versteckten Gegenstand verlässt – und wenig später mit mehreren Zigarettenschachteln wieder auftaucht.
Da der Mann alle Vorwürfe, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, unumwunden einräumt, kann die Beweisführung kurz gehalten werden. Im Gegensatz zur Verlesung der Vorstrafen: 13 Eintragungen, unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung, sind in dem Strafregister des Mannes, der seit mehreren Jahren arbeitslos gemeldet ist, notiert.
Die jüngste Verurteilung wegen Drogenbesitzes und -handels datiert nur zwei Monate vor der Automatensprengung. Die dafür ausgesprochene zweijährige Gefängnisstrafe wurde zu Bewährung ausgesetzt. „Diese Chance, die Ihnen da gewährt wurde, haben Sie leider in die Luft geschlagen“, sagte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Marco Siever.
Eine Bewährung sei schon deshalb im aktuellen Fall nicht mehr möglich, so der Richter. Zwei Jahre muss der Mann nun wegen der Automatensprengung, bei der für ihn lediglich ein paar Packungen Zigaretten rausgesprungen wären, hinter Gittern verbringen. Mindestens. Denn weil die Bewährungsfrist für die Verurteilung der Drogengeschichte noch nicht abgelaufen ist, droht ihm noch weiteres Ungemach.