Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann verurteilt, der es ausschließlich auf Luxusautos abgesehen hatte. Die Wagen wurden nach Polen verschoben.

Stuttgart - Das Landgericht hat einen Polen wegen Diebstahls, Hehlerei und wegen der Verabredung zum schweren Bandendiebstahl zu vier Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte gestanden, mehrere teure Autos mit unbekannten Komplizen gestohlen zu haben. Einige Male schlugen die Aktionen fehl. Als er am Stuttgarter Killesberg erneut nach stehlenswerten Luxuswagen Ausschau hielt, nahm ihn die Polizei fest.

 

Ausgerechnet die Diebstähle eines Porsche und eines Mercedes im Januar dieses Jahres im Stuttgarter Norden waren dem Mann nicht nachzuweisen. Die beiden Wagen im Gesamtwert von rund einer Viertelmillion Euro waren am 23. und 31. Januar mittels der sogenannten Keyless-go-Methode geknackt und mutmaßlich nach Polen gefahren worden. Bei dieser Art des Autodiebstahls fangen die Täter die Funkwellen der Fahrzeugschlüssel ab und können so die Wagen öffnen und starten. Der Schlüssel selbst ist dafür nicht mehr notwendig.

Stuttgart-Taten nicht nachweisbar

„Die Taten in Stuttgart hat mein Mandant nicht begangen“, sagt Verteidiger Axel Kollbach. Die Beweislage war tatsächlich dünn. Hatten die Fahnder bei Autodiebstählen vornehmlich von Range-Rover-Wagen in Chemnitz, Hamburg und Bad Homburg DNA-Spuren des Angeklagten sichergestellt, konnten sie sich bei den Stuttgart-Taten lediglich auf Daten im sichergestellten Navigationsgerät des 41-Jährigen stützen. Zu wenig. Von diesen Anklagevorwürfen sprach die 7. Strafkammer den Mann frei.

Bereits 2011 hatte der Dieb einen Bentley im Wert von 46 000 Euro in München geknackt – und zwar mit der Blech-Stech-Methode. Dabei wird ein Stück Blech an der Fahrertür ausgestanzt und die Fenstermechanik manipuliert. Der Wagen wurde anschließend mit gestohlenen Kennzeichen nach Polen gefahren, wo er allerdings im Oktober 2011 sichergestellt werden konnte.

Wilde Verfolgungsjagd

In Chemnitz stahl der Mann im Mai 2015 einen Range Rover für 93 000 Euro, in Hamburg einen Monat später zusammen mit einem Komplizen einen Range Rover für 90 000 Euro. Sein Mittäter fuhr das Auto Richtung Polen, der 41-Jährige schirmte ihn in einem Begleitfahrzeug ab, da die Polizei den Männern auf den Fersen war. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 Kilometern pro Stunde rasten sie den Beamten davon. Über seinen Hintermann hat der Angeklagte nichts gesagt, wohl aus Angst. Nur so viel: Als er in Polen aus der Haft entlassen worden sei, habe er sich von diesem „zwielichtigen Zeitgenossen“, wie ihn der Vorsitzende Richter Rainer Gless nennt, 20 000 Euro für eine Wohnungsrenovierung geliehen. Diese Schulden habe er mit den Autodiebstählen abarbeiten müssen, so der Verteidiger.

Am Ende ist der Angeklagte noch ganz gut weggekommen. Staatsanwalt Johannes Kienle hatte sechs Jahre gefordert. Nach dem Urteil bittet der Mann Richter Gless um eine Telefonerlaubnis, um seine Familie anrufen zu können. Schließlich sei er noch in Untersuchungshaft mit all den Beschränkungen. Richter Gless kann da nicht viel tun, solange das Urteil seiner Kammer nicht rechtskräftig ist. „Aber ich habe Ihre Weihnachtspost bereits genehmigt, sie ist auf dem Weg nach Polen“, so Gless.