Beim Neubau der B 14 zwischen Nellmersbach und Backnang/West prüft das Regierungspräsidium Stuttgart, welche Anwohner Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen haben.
Im Zuge des Neubaus der B 14 zwischen Nellmersbach und Backnang/West (Rems-Murr-Kreis) wird in mehreren Bauabschnitten parallel gearbeitet. Währenddessen prüft das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS), ob für direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner ein Anspruch auf passiven Lärmschutz besteht.
Wann ein Anspruch besteht
Mit dem Neubau der B 14 zwischen Winnenden und Backnang entsteht für einzelne Gebäude gemäß des Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere der Einbau von Lärmschutzfenstern und gegebenenfalls Lüftungseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass an den betroffenen Fassaden bislang keine ausreichend dimensionierten Fenster oder Lüftungseinrichtungen vorhanden sind.
Um festzustellen, ob die Voraussetzungen auf Anspruch erfüllt sind, hat das RPS ein Gutachterbüro beauftragt. Dieses wird die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner kontaktieren, um einen Termin zur Prüfung der örtlichen Gegebenheiten zu vereinbaren. Dafür ist der Zugang zu den betroffenen Räumen erforderlich. Die Prüfung dauert in der Regel pro Wohnung nicht länger als 30 Minuten.
Bitte um Mitwirkung
Das RPS bittet alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis und um ihre Unterstützung bei den anstehenden Prüfungen.
Aktuelle Informationen zu Straßenbaustellen im Land finden Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de.