Auf der B 27 zwischen der Anschlussstelle Stuttgart-Degerloch und dem Echterdinger Ei gilt jetzt Tempo 80 – aus Gründen der Luftreinhaltung. Wirkt sich das auch auf die Lärmbelastung in den Wohngebieten aus, die an die Bundesstraße grenzen?

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Möhringen - Tempo 80 geht Manfred Hertl-Hoch nicht weit genug. Der Möhringer kämpft dafür, dass auf der B 27 zwischen Degerloch und dem Echterdinger Ei maximal 60 gefahren werden darf, denn insbesondere im Bereich der Körschtalbrücke und dem Fasanenhof leiden die Anwohner unter dem Krach der Bundesstraße. Deswegen hat er den Lärm im Wohngebiet Salzäcker gemessen, und seine Ergebnisse zeigen, dass die Grenzwerte teilweise überschritten sind.

 

Lange Zeit galt in besagtem Abschnitt der B 27 Tempo 100, in den Nachstunden Tempo 80. „Man sieht bei meinen Messungen, dass bei Tempo 80 der Lärmgrenzwert von 60 Dezibel in den frühen Morgenstunden überschritten wird“, sagt Hertl-Hoch. Seitens der Stadt und des Regierungspräsidiums war seine Messung im vergangenen Jahr kritisiert worden. Sie sei zur Feststellung der Lärmbelastung ungeeignet. Beim Verkehrslärm werde grundsätzlich gerechnet und nicht gemessen, um eher zufällige Ereignisse gering zu halten. Dazu zählen etwa Gewitter, Hupen oder Polizeisirenen.

Stadt soll Bürger nicht nur vor Feinstaub, sondern auch vor Lärm schützen

Das neue Tempolimit hat ohnehin nichts mit Lärmschutz, sondern mit der Luftreinhaltung zu tun. Die Maßnahme M 5 ist in der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart festgeschrieben, erklärt Lisa Schlager, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums (RP).

Zwischen der Anschlussstelle der Bundesautobahn A 8 (Echterdinger Ei) bis zum Ortsschild von Stuttgart-Degerloch gelte auf der B 27 nun dauerhaft eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde. „Diese Maßnahme gilt für beide Fahrtrichtungen“, sagt Schlager. Von Lärmschutz spricht weder das RP noch die Stadt Stuttgart. Das kritisiert Manfred Hertl-Hoch, denn es müsse doch in der Verantwortung der Stadt liegen, ihre Bürger nicht nur vor Feinstaub, sondern auch vor Lärm zu schützen: „War es statthaft, dem Tempolimit im Zuge der Luftreinhaltung zuzustimmen, wenn doch die Grenzwerte der Lärmemission überschritten sind?“, fragt er.

Einem Blitzer müsste der Gemeinderat zustimmen

Seitens der Stadt sind jedenfalls keine Schutzmaßnahmen für das Gebiet Salzäcker angedacht. Im Oktober hieß es, eine Lärmschutzwand an der Körschtalbrücke sei aus statischen Gründen nicht möglich. Geschwindigkeitskontrollen gebe es in dem Bereich der B 27 viel zu selten, kritisiert Hertl-Hoch. Für die mobile Überwachung ist die Polizei zuständig. Nach unregelmäßigen Kontrollen mit mobilen Blitzern sehe die Polizei an der B 27 keine Auffälligkeiten und deswegen keine Notwendigkeit für einen stationären Blitzer, teilte die Stadt im Oktober mit. Ohnehin müssten für den Streckenabschnitt der B 27 „aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt Esslingen als zuständiger Straßenbaulastträger“ bei einer Entscheidung eingebunden werden, sagt Jasmin Bühler von der städtischen Pressestelle nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde. „Für die Bereitstellung der erforderlichen Sach- und Personalressourcen ist zudem ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.“