Backnang Verurteilter Räuber bricht in Tränen aus – „Überfall dilettantisch ausgeführt“
Das Landgericht Stuttgart verurteilt drei Männer wegen versuchten schweren Raubes in Backnang zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und über drei Jahren.
Das Landgericht Stuttgart verurteilt drei Männer wegen versuchten schweren Raubes in Backnang zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und über drei Jahren.
Auf dem Flur vor dem Gerichtssaal brach es aus dem 24-jährigen Angeklagten heraus: Ein Weinkrampf schüttelte seinen ganzen Körper, Freunde und Familienangehörige standen bei ihm und mussten ihn beruhigen. Das Urteil gegen ihn hatte er so nicht erwartet. Nicht nur sein Verteidiger, sondern sogar der Staatsanwalt hatte in seinem Schlussantrag auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Doch die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verhängte eine nicht bewährungsfähige Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gegen ihn. „Sie haben zwei Kapitalstraftaten an vorderster Front begangen“, erklärte ihm der Vorsitzende Richter Rainer Gless.
Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und versuchten besonders schweren Raubes verurteilte die Kammer auch die beiden 47 und 24 Jahre alten Mitangeklagten zu Haftstrafen von drei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und zehn Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Betreiber eines Backnanger Unternehmens – Vater und Sohn – Schulden in sechsstelliger Höhe hatten, die aus der Übernahme des Betriebes und ihrem aufwändigen Lebensstil resultierten. Der dritte, ebenfalls 24 Jahre alte Kumpel des Sohnes war nach Ansicht des Gerichts ebenfalls auf Geld aus, da er sich ein tolles Auto habe kaufen wollen, um seiner Freundin zu imponieren.
Nach Ansicht des Gerichts entwickelten alle drei den Plan eines Banküberfalls und besorgten sich zu diesem Zweck eine Softair-Pistole und diverse Verkleidungsutensilien in einem Laden für Faschingsbedarf. Federführend bei der Planung war nach Ansicht der Richter der 47-Jährige. Ziel sei es gewesen, bei dem Überfall einen fünfstelligen Betrag zu erbeuten. Zur Vertuschung der Tat habe sich das Trio gefälschte tschechische Kfz-Kennzeichen besorgt und die Verlobte des Sohnes überredet, mit einem zweiten Auto zum Tatort mitzufahren.
Am 11. Juli vergangenen Jahres seien die Angeklagten zu einer Sparkassenfiliale in Backnang gefahren, wo der 24-Jährige mit Perücke und Sonnenbrille in die Bank gegangen sei, während die anderen beiden in den Fahrzeugen warteten. „Die Wahl fiel auf ihn als Täter, weil er als einziger helle Hautfarbe hatte und nicht so auffiel“, erklärte der Vorsitzende Richter. Der Überfall schlug aber fehl, da der Bankangestellte dem 24-Jährigen, der sich zuvor in der Schlange vor dem Schalter angestellt hatte und die Softair-Pistole zur Untermauerung seiner Forderung auf den Tresen gelegt hatte, kein Geld gab. Unverrichteter Dinge machte sich das Trio daher auf die Flucht.
Da der Wunsch nach Geld jedoch weiterhin ungebrochen war, plante das Trio nach Ansicht des Gerichts am 24. Juli einen Überfall auf einen Geldtransporter. Im Zuge der Vorbereitung kauften sie sich im Baumarkt eine Flexmaschine, um den Geldkoffer gewaltsam zu öffnen und Masken im Internet. Erneut mit tschechischen Kennzeichen am Auto fuhren die drei Angeklagten zur Filiale eines Lebensmittelmarktes in Backnang und passten den Geldboten ab. Diesmal stiegen die beiden 24 Jahre alten Angeklagten aus und sprühten dem Mann Reizgas ins Gesicht. Dieser bekam zwar brennende Augen, war aber noch so geistesgegenwärtig, seine geladene Pistole zu ziehen und auf die beiden Männer zu richten, die in Panik flohen.
Nach Ansicht der Richter waren die drei Angeklagten gleichermaßen an der Vorbereitung der Taten beteiligt. Den Banküberfall bewertete die Kammer als minderschweren Fall, da er – ebenso wie der Überfall auf den Geldboten – „dilettantisch“ ausgeführt worden sei. Zudem hätten die Angeklagten die Taten gestanden, und die Opfer hätten die Überfalle „cool und ohne psychische Folgen weggesteckt“. Zudem seien die beiden 24-Jährigen wegen ungünstigen Windes durch das Reizgas selbst verletzt worden.
Gegen das Trio führten die Richter jedoch ins Feld, dass die Taten gründlich geplant gewesen seien und kurz hintereinander ausgeführt worden seien, was auf Hartnäckigkeit und hohe kriminelle Energie schließen lasse. Gegen den 47-Jährigen spreche zudem seine Vorstrafe wegen Betruges, was auf „manipulative Tendenzen“ bei ihm deute.
Für nicht glaubhaft hielten die Richter die Aussage des dritten Angeklagten, er sei zu den Taten gedrängt worden und nur „in die Sachen hineingerutscht“. Zugute hielten sie ihm aber, dass er nach der Festnahme am 24. Juli die beiden Mittäter benannt habe. „Das war echte Aufklärungshilfe“, betonte der Vorsitzende Richter. Dennoch sei eine Bewährungsstrafe bei ihm nicht in Betracht gekommen, da allein der Überfall auf den Geldboten eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorsehe und noch der Banküberfall hinzu gekommen sei.