Vier oberschwäbische Kommunen klagen vor dem VGH Mannheim. Sie wollen zwischen dem europaweit einmaligen Hochmoor Bad Wurzacher Ried und der Vogelfreifläche Rohrsee einen Industriepark errichten.

Bad Wurzach - Eines wird man Roland Bürkle gewiss nicht nachsagen können: dass er eine Sache nicht mit der notwendigen Hartnäckigkeit verfolgen würde. Das gilt nicht nur für sein Wirken als Bürgermeister von Bad Wurzach (14 000 Einwohner), wo er erst 2010 mit 95,5 Prozent wiedergewählt worden ist.

 

Das trifft erst recht auf seine Tätigkeit als Vorsitzender des Zweckverbandes Oberschwäbischer Gewerbe- und Industriepark (OGI) zu. Dem hatte das Landratsamt Ravensburg schon 2009 und 2011 das Verwaltungsgericht Sigmaringen untersagt, auf der Haidgauer Heide einen 28 Hektar großen Industrie- und Gewerbepark zu errichten.

Die Fläche nahe dem Weiler Zwings liegt nur zwei Kilometer vom Wurzacher Ried, einem der bedeutendsten Feuchtgebiete Europas, entfernt und lediglich 800 Meter vom Rohrsee, einer bekannten Vogelfreifläche. Das Wurzacher Ried wiederum ist für seine seltenen Moorpflanzen berühmt. Eine aufgelassene Kiesgrube dient als Lebens- und Rückzugsraum der Feldlerche und seltener Fledermausarten sowie Tag- und Nachtfaltern, Zahneidechsen und Wildbienen. In der näheren Umgebung finden sich nicht weniger als zehn Biotope.

Doch Bürkle wäre nicht Bürkle, hätte er diese Entscheidung einfach so hingenommen. Der Vorsitzende brachte seine Mitstreiter in dem Zweckverband dazu, vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim Berufung einzulegen. „Sonst wäre die OGI Geschichte gewesen“, argumentierte Bürkle.

Die Standortstudie wurde geradezu auseinander genommen

Doch auch die deutliche Kritik, die die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen an dem Zweckverband – und damit auch an Bürkle – geübt hatte, hatten ihn sehr geschmerzt. Das Gericht hatte eine Standortstudie geradezu auseinandergenommen. Diese leide an „gravierenden, die Bewertung stark verzerrenden Fehlern“ und sei für den Prozess einer Abwägung zwischen den Zielen der Gewerbeentwicklung und des Naturschutzes gänzlich ungeeignet, lautete die vernichtende Kritik.

Schließlich sei die Schutzwürdigkeit der Kiesgrube ebenso wenig berücksichtigt worden wie die Bedeutung der Haidgauer Heide und des Wurzacher Rieds. Letztlich würde der Industrie- und Gewerbepark zu einer „Zerstörung der Landschaft“ führen.

Mit dieser Wertung fanden sich Bürkle und der Zweckverband gründlich missverstanden, und also nahmen sie noch einmal 30 000 Euro in die Hand und beauftragten den Freiburger Verwaltungsrechtler Hansjörg Wurster, für die OGI vor das höchste baden-württembergische Verwaltungsgericht zu ziehen.

Der nämlich hatte vermeintliche Rechtsfehler in der Sigmaringer Entscheidung ausgemacht. Geld genug ist schließlich da, da dem Verband nicht nur etliche Grundstücke in dem Areal gehören; er verfügt auch über Finanzmittel von 350 000 Euro.

Die Schutzwürdigkeit des Gebietes sei nicht so hoch anzusehen

Gestern nun verhandelte der 8. Senat des VGH unter Vorsitz von Richter Karsten Harms vor Ort im Kurhotel am Reischenberg und nahm anschließend das Areal der umstrittenen Ansiedlung selbst in Augenschein. Anwalt Wurster argumentierte im Namen der Gemeinden, die Schutzwürdigkeit des Gebietes, das in einem von Eiszeitgletschern gefrästen Ebene liegt, sei nicht so hoch anzusehen. Außerdem werde das Bemühen der Kommunen, ein gemeinsames Gewerbegebiet zu schaffen, nicht ausreichend gewürdigt.

Eine Tendenz, was die Richter am Ende entscheiden werden, hat Roland Bürkle ebenso wenig ausgemacht wie die 50 Interessierten – darunter auch zahlreiche Vertreter der beiden Bürgerinitiativen Wurzacher Becken und Lebenswerter Haidgau. Mit Zufriedenheit nahm der 49-Jährige aber zur Kenntnis, dass der VGH auf die Argumente des Naturschutzes, die noch in Sigmaringen eine große Rolle spielten, „nicht in diesem Maße einging“. Am 5. März will Richter Harms dann die Entscheidung des 8. Senats verkünden.