Fließt die Geldleistung der Angler in falsche Kanäle? Die Landtags-FDP verlangt vom Agrarministerium mehr Transparenz. Bei den Fischern ist Feuer unterm Dach.

Stuttgart - Der Württembergische Anglerverein droht dem Land mit Klage, weil er Missbrauch bei der Verwendung der Fischereiabgabe wähnt. Dieser Obolus von jährlich acht Euro, den das Land jedem Inhaber eines Fischereischeins abverlangt, summiert sich auf rund anderthalb Millionen Euro und darf lediglich „zur Förderung des Fischereiwesens und der fischereilichen Forschungstätigkeit“ verwendet werden, wie es in den Vorschriften heißt. Doch eben daran äußern die Angler Zweifel. „Die Abgabe wird auch für Zwecke verwendet, die eigentlich Staatsaufgabe sind“, sagt Hans-Hermann Schock, der 1. Vorsitzende. Der Verein bereite deshalb eine Klage gegen das Land vor.