Ist die Herabsetzung des Wahlrechts auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg verfassungswidrig? Darüber wird jetzt in Leipzig entschieden.

Leipzig/Heidelberg - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (Beginn 11.30 Uhr) über das abgesenkte Wahlalter für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg. Bürger aus Heidelberg haben Einsprüche gegen das Ergebnis der Gemeinderatswahl 2014 erhoben. Sie argumentieren, das Wahlrecht für Minderjährige sei verfassungswidrig. Ihr Klage hatte in den beiden Vorinstanzen jedoch keinen Erfolg. Der Entscheidung wird eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Mit ihr wird noch im Laufe des Mittwochs gerechnet.

 

Baden-Württemberg hatte 2013 die Herabsetzung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre beschlossen. Damit folgte es dem Vorbild einer ganzen Reihe von Bundesländern. Von den Flächenländern haben nur noch Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und das Saarland die Altersgrenze von 18 Jahren.