Die CDU Baden-Württemberg hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erneut aufgefordert, sich für ein Alkoholverbot an Brennpunkten einzusetzen.
Stuttgart - Die CDU Baden-Württemberg hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erneut aufgefordert, sich für ein Alkoholverbot an Brennpunkten einzusetzen. „Schade, dass sich der Ministerpräsident auch hier nicht durchsetzen kann“, sagte CDU-Landeschef Thomas Strobl am Montag in Stuttgart. Obwohl der Regierungschef und Innenminister Reinhold Gall (SPD) einen solchen Schritt begrüßen, gehe es aus parteipolitischen Gründen nicht voran. Die Grünen und die SPD lehnen ein solches Verbot ab. Strobl betonte, es gehe nur um die Möglichkeit für die Kommunen ein befristetes, lageabhängiges innerstädtisches Alkoholverbot auszusprechen.
Der CDU-Innenexperte im Bundestag, Clemens Binninger (Wahlkreis Böblingen), sagte, dass die Erfahrungen mit dem bereits geltenden nächtlichen Alkohol-Verkaufsverbot an Tankstellen gut seien. Die Zahl von 69 Problempunkten sei dadurch auf sechs zurückgegangen. Die Forderung ist eine von acht Punkten der CDU, die zum Teil auch in das Kommunalwahl-Programm der Partei einfließen werden.
CDU für wirksamere Sanktionen gegen jugendliche Täter
Der Landesvorstand verabschiedete ebenfalls die Forderung nach mehr Polizeipräsenz vor Ort als Signal gegen die zunehmende Zahl von Einbrüchen. Im Südwesten sei die Zahl der Wohnungseinbrüche auf rund 8500 Fälle im Jahr gestiegen. Gleichzeitig habe sich die Aufklärungsquote auf 13 Prozent verringert. Damit sei Baden-Württemberg von einem ehemaligen Spitzenplatz auf den bundesweit siebten Rang zurückgefallen, kritisierte Binninger.
Zudem will die CDU wirksamere Sanktionen gegen jugendliche Straftäter durchsetzen, etwa statt Bewährung den Führerschein zu entziehen. Auch solle die Wiedergutmachung, bei denen die Opfer und ihre Angehörigen einbezogen werden, eine größere Rolle spielen. Derzeit würden 80 Prozent aller Täter zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht behandelt. Dies müsse wieder die Ausnahme werden. Zudem setzt sich die CDU-Spitze für eine Mindestspeicherfrist von Telekommunikationsdaten von maximal sechs Monaten bei den Anbietern ein. Auf diese dürfe dann nur mit Zustimmung eines Richters zugegriffen werden.