Wie schon in Bayern gilt in Baden-Württemberg nun auch die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge. Sie dürfen demnach ihren Wohnort nicht mehr frei wählen. Ausnahmen gibt es nur wenige.

Stuttgart - Anerkannte Flüchtlinge in Baden-Württemberg können ihren Wohnsitz grundsätzlich nicht mehr frei wählen. Nach Bayern hat auch Baden-Württemberg die Wohnsitzauflage eingeführt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) informierte die Ausländerbehörden am Montag in Stuttgart über die neuen Regelungen, die auf der Grundlage des vor einigen Wochen beschlossenen Integrationsgesetzes des Bundes erlassen wurden. Ziel ist es, anerkannte Asylbewerber gleichmäßig auf das Land zu verteilen und zu vermeiden, dass sich Ghettos bilden. Wer sich nicht am zugewiesenen Wohnort aufhalte, bekomme keine Sozialleistungen mehr, teilte das Ministerium mit.

 

Ausgenommen von der Regelung seien anerkannte Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssten mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von mindestens 712 Euro nachweisen. Härtefälle und familiäre Belange würden berücksichtigt. Der Städtetag Baden-Württemberg erklärte, er habe die Wohnsitzauflage immer gefordert und sei froh über die schnelle Umsetzung.