Der Heidelberger Rechtsanwalt Klaus Hekking sammelt im Internet seit Beginn der Woche Unterschriften für ein Volksbegehren gegen eine Gender-Pflicht. Die Einzelheiten.

In Baden-Württemberg gibt es eine neue Initiative für ein Volksbegehren gegen eine Gender-Pflicht. Der Heidelberger Rechtsanwalt Klaus Hekking sammelt im Internet seit Beginn der Woche Unterschriften. Nachdem die FDP im Februar im Landtag mit einem Antrag gegen Gendern in öffentlichen Institutionen gescheitert ist, sei nun das Volk an der Reihe, sagte das CDU-Mitglied der „Pforzheimer Zeitung“ (Donnerstag). Es gehe nicht darum, das Gendern zu verbieten, aber man wolle eben keinen Zwang.

 

In dem Gesetzentwurf im Netz heißt es, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollen. Zudem dürften Prüfungsleistungen etwa an Universitäten und Schulen nicht deshalb schlechter bewertet oder beurteilt werden, weil gegendert wurde.

Hekking bezeichnete Gendern als „Firlefanz“. „Eine Vorgabe, so zu sprechen und zu schreiben, ist ein nicht akzeptabler Eingriff in die Meinungsfreiheit“, sagte er der dpa. Er hätte gern, dass das Thema Gendern mit dem Volksbegehren endlich erledigt sei, damit die Regierenden sich um die richtigen Themen kümmern könnten. Seit Montag sei die Seite im Internet, es hätten bereits knapp 1500 Menschen digital unterschrieben.

Der Antrag wird vom Innenministerium geprüft

Bürgerinnen und Bürger können mit einem Volksbegehren eine Volksabstimmung initiieren. Sie können damit eigene Gesetzesentwürfe in das Parlament einbringen und eine Abstimmung erzwingen. Für die Zulassung eines Volksbegehrens werden zunächst 10 000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern benötigt. Der Antrag wird vom Innenministerium geprüft. Geht er durch, müssen in einem zweiten Schritt innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Südwesten gesammelt werden - das sind etwa 780 000 Männer und Frauen.

Ist das geschafft, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Findet er keine Mehrheit, folgt eine Volksabstimmung. Entscheidend ist, wofür sich die Mehrheit in der Volksabstimmung ausspricht. Zudem ist eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg nur dann gültig, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmt (Zustimmungsquorum).