In zwei Wochen will die grün-schwarze Koalition das leidige Streitthema Wahlrechtsreform beenden - so oder so. Die Chancen für eine Reform stehen nach wie vor nicht gut.

Stuttgart - Ob es in Baden-Württemberg eine Reform des Landtagswahlrechts gibt oder nicht, soll sich am 24. April entscheiden. Eine grün-schwarze Arbeitsgruppe kam am Dienstagabend in Stuttgart zu keinem Ergebnis. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte im Anschluss: „Der Koalitionsausschuss wird sich am 24. April treffen und das Thema abschließend beraten.“ Aus Teilnehmerkreisen hieß es, die Grünen pochten nach wie vor auf eine Reform mit einer Listenkomponente, um mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Die CDU-Fraktion ist davon weiterhin nicht begeistert.

 

Jeder solle sich noch einmal Gedanken machen, mit welchem Modell man in die Gespräche mit den anderen Fraktionen gehen könne, hieß es. Vor einigen Wochen gab es wegen einer möglichen Wahlrechtsreform eine ernsthafte Koalitionskrise. Grüne und CDU hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Wahlrecht ändern zu wollen. Angedacht war die Einführung einer Landesliste zur Vergabe der Zweitmandate. Die CDU-Fraktion votierte im Januar allerdings gegen eine Wahlrechtsreform und löste damit eine schwere Koalitionskrise aus.

Kritiker befürchten, dass das Wahlrecht zu kompliziert wird

Beim derzeitigen Wahlrecht haben die Wähler eine Stimme. In den 70 Wahlkreisen ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Zudem gibt es 50 Zweitmandate, die bisher an die Kandidaten gehen, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkandidaten ihrer Partei in einem der vier Regierungsbezirke die meisten Stimmen erhalten haben. Bei den Reformdebatten geht es um die künftige Verteilung dieser 50 Zweitmandate. Eine Liste hätte den Vorteil, dass auf ihr Frauen weit vorne platziert werden könnten, um ihre Chancen für einen Parlamentseinzug zu erhöhen. Die Grünen wollen, dass mindestens 25 Zweitmandate - also die Hälfte - per Liste vergeben werden.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte vor Ostern einen Vorschlag präsentiert. Kern ist, dass jede Partei selbst entscheiden soll, ob sie die Zweitmandate nach dem bisherigen Verfahren vergibt, oder ob diese Mandate über das neue Instrument einer Liste verteilt werden. Allerdings legte Strobl bis Dienstag keine schriftlich ausgearbeitete Fassung vor. Die Koalitionäre gehen davon aus, dass Strobl das Modell nicht weiter verfolgt. Kritiker hatten angeführt, dass das Wahlrecht zu kompliziert werden könnte, wenn es nach Strobls Modell gestaltet würde. Wähler würden es dann nicht mehr verstehen.