Baden-Württemberg kündigt die Gruppenversicherung für Schüler. Praktika oder Aufenthalte in Schullandheimen können komplizierter werden.

Stuttgart - Bei einem Sturz auf dem Heimweg von der Schule geht die Jacke kaputt. In der Schule tritt man versehentlich auf seinen Füller, beim Sportunterricht zerbricht die Zahnspange. Dann greift die Schülerzusatzversicherung. Das wird jedoch bald enden. Nach Irritationen um die Versicherung steigt das Land Baden-Württemberg aus dem Gruppenversicherungsvertrag aus. Zum voraussichtlich letzten Mal sammeln in diesen Tagen die Lehrer die Erklärungen der Eltern ein, ob sie die Versicherung für ihre Schulkinder haben wollen. Die Vereinbarung zwischen dem Land und der Württembergischen Gemeinde-Versicherung (WGV) sowie dem Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) läuft zum Ende dieses Schuljahres aus. Das geschehe, „um Missverständnissen vorzubeugen“, teilte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) mit.

 

Keine Pflichtversicherung

Seit 1974 bieten die beiden kommunalen Versicherer im Südwesten für einen Euro eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Sie umfasst eine Haftpflichtversicherung und eine Sachschadensversicherung. Sie gilt im Unterricht, bei Ausflügen, Praktika und auf dem Schulweg. Da der Beitrag von den Lehrern eingezogen wird und das Formular über die Schule verteilt wird, entstehe immer wieder der falsche Eindruck, es handle sich um eine Pflichtversicherung, erklärte Eisenmann den Rückzug. Die Versicherung sei aber freiwillig. Auch solle nicht der Anschein erweckt werden, das Land werbe für die beiden Versicherungen. „Um ordnungspolitisch Klarheit zu schaffen“, nehme das Kultusministerium Abstand von der Vereinbarung.

Zweifel der Verbraucherzentrale

Die Gruppenversicherung war von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg relativ schlecht bewertet worden. Sie sei zwar günstig, decke aber auch kaum Risiken ab, die Versicherungssummen seien gering. Für Eltern, die eine private Haftpflichtversicherung haben, sei sie unnötig. Allerdings sind etwa 20 Prozent der Haushalte nicht privat abgesichert, wobei die Zahlen schwanken. Ein entsprechender Versicherungsschutz wird jedoch zum Beispiel von etlichen Betrieben bei Schülerpraktika verlangt. Das kann in Zukunft komplizierter werden. Selbst wenn es eine private Haftpflicht gebe, müsse dies künftig jeder Schüler einzeln nachweisen. Dann könne der Nachweis teurer werden als die bisherige Ein-Euro-Versicherung, meint Bernd Wieland, der Experte der WGV. Bisher könnten Lehrer den Versicherungsschutz häufig klassenweise bestätigen.

Versicherer prüfen Alternativen

„Wir bedauern, dass das Land die Kündigung avisiert hat“, sagte der WGV-Mann unserer Zeitung. „Wir überlegen, ob wir Alternativen anbieten werden.“ Falls ja, sei die Frage, welche. Die Überlegungen seien noch im Anfangsstadium. Auch müssten sich die beiden Gemeindeversicherer abstimmen.

Schon jetzt übernehmen einige Fördervereine die Kosten für die Zusatzversicherung. An diesen Schulen haben die Lehrer nichts mit dem Einzug der Beiträge zu tun. Das könnte den Versicherungen zufolge eine Möglichkeit sein, die Gruppenversicherung fortzuführen. Eine weitere Überlegung sei, ob Kommunen als Schulträger die Versicherungen für ihre Schule abschließen könnten.

Keine Vergleiche in anderen Ländern

Eine vergleichbare Schülerzusatzversicherung gibt es in keinem Bundesland. Hessen hat jedoch, wie Ministerin Eisenmann kürzlich auf eine Anfrage der SPD erklärte, eine Haftpflichtversicherung für Schüler in Praktika abgeschlossen. In Bayern sei der Abschluss einer Schülerhaftpflichtversicherung die Voraussetzung für Betriebspraktika. Sie werde über die Schulen abgeschlossen. Nach Auskunft der WGV können in Bayern auch Schulklassen für die Dauer ihres Schullandheimaufenthalts eine Haftpflichtversicherung bei Kommunalversicherern abschließen.