Das Verwaltungsgericht hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gekippt. Der Regierungssprecher ist davon wenig überrascht, hatte man doch schon selbst überlegt, die Regelung aufzuheben.

Mannheim/Stuttgart - Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die landesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gekippt hat, will das Land nur noch für Corona-Hotspots solche Maßnahmen ergreifen. Es sei absehbar gewesen, dass angesichts der sinkenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt würde, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Montag der dpa in Stuttgart. „Jetzt haben wir juristische Klarheit.“ 15 Stadt- und Landkreise liegen bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, nur noch vier Kreise über 100.

 

„Auch wir hatten schon überlegt, die landesweite Regelung aufzuheben und eine regionale Regelung daraus zu machen“, sage Hoogvliet. Man habe am Wochenende schon Kontakt mit der Staatsregierung in Bayern gehabt, um gemeinsam mit dem Nachbarn zu überlegen, ob und wann man die landesweite Regelung im Gleichschritt aufheben könne. Die aktuelle Corona-Verordnung, die auch den Lockdown regelt, gilt noch bis zum 14. Februar.

Baden-Württemberg noch die strengsten Ausgangsbeschränkungen

Der Südwesten hat momentan noch die schärfsten Ausgangsbeschränkungen – von 20 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen. Noch vergangene Woche hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Maßnahme als sehr effektiv gelobt. In Bayern dürfen die Menschen um 21 Uhr nicht mehr vor die Tür.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun aber verfügt, dass die nächtliche Ausgangssperre im Südwesten zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung finden darf. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen statt.