Der Landtag verabschiedete am Donnerstag das neue Glücksspielgesetz, das Anfang 2013 in Kraft tritt. Es sieht eine Begrenzung der Zahl der Spielhallen vor.

Stuttgart - Das Land geht gegen den Wildwuchs bei Spielhallen vor. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag das neue Glücksspielgesetz, das Anfang 2013 in Kraft tritt. Es sieht eine Begrenzung der Zahl der Spielhallen vor. Denn zwischen einzelnen Spielhallen muss der Abstand künftig 500 Meter betragen. Zudem ist ein Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgeschrieben. Die FDP stimmte gegen das Gesetz: „Die betroffenen Spieler werden in den illegalen Bereich, beispielsweise im Internet, abwandern“, sagte der FDP-Justizexperte Ulrich Goll.

 

Innenminister Reinhold Gall (SPD) sagte, mit dem neuen Gesetz bündele Baden-Württemberg erstmals die unterschiedlichen Bereiche des Glücksspielwesens: Spielbanken, Spielhallen, Pferdewetten und das staatliche Glücksspiel. Das Gesetz konkretisiert den bereits zum 1. Juli in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag.

Als Voraussetzung für eine Genehmigung sollen Spielhallenbetreiber ein Sozialkonzept vorlegen, das unter anderem die Schulung des Personals vorsieht. Sie sollen erkennen können, ob ein Kunde einen Hang zur Spielsucht hat. Spielsüchtige sollen gezielt angesprochen und auf Beratungsangebote hingewiesen werden. Zudem soll es Einlasskontrollen in Spielotheken geben, bei denen die Daten der Spieler mit einer Sperrdatei abgeglichen werden, die in Hessen zentral geführt wird. Das Gesetz soll eine Videoüberwachung der Spielhallennutzer rechtlich absichern und die Werbung der Spielhallen regulieren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird künftig landesweit für das Glücksspielwesen in Baden-Württemberg zuständig sein.

FDP-Politiker Goll kritisierte: „Dies ist nicht nur kein liberaler Weg, sondern auch verfassungsrechtlich und wirtschaftlich der falsche Weg.“ Die Abstandsregeln von 500 Metern für Spielhallen seien im Ländervergleich besonders strikt. Sie seien auch verfassungsrechtlich bedenklich. Es stelle sich die Frage, welche bestehende Spielhalle eine weitere Erlaubnis erhalte und welche weichen müsse. Diese Abwägung werde kaum juristisch haltbar sein.