Innenminister Thomas Strobl (CDU) will den Polizisten im Land mehr Rechte geben. Die Opposition hält das für rechtswidrig. Ob der Ärger um das Polizeigesetz ein Ende findet?

Stuttgart - Erstmals nach der Sommerpause tritt am Mittwoch (ab 9 Uhr) der Landtag wieder zusammen. Die Abgeordneten stehen vor einer langen Tagesordnung und großen Themen: Sie wollen über Qualität in Ganztagsschulen debattieren, über den milliardenschweren Nachtragshaushalt und das Klimaschutzgesetz beraten - und nach langen Diskussionen das Polizeigesetz beschließen.

 

Nach der neuen Fassung des bereits 2017 beschlossenen Gesetzes dürfen Polizisten in bestimmten Fällen Schulterkameras („Bodycams“) auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen. „Etwa ein Drittel der durch Gewalt verletzten Polizisten werden in geschlossenen Räumen verletzt“, sagte Strobl vor der entscheidenden Landtagssitzung. „Deshalb muss die Bodycam bei Gefahr für Leib und Leben auch in Innenräumen erlaubt sein – das war und ist meine feste Überzeugung, das ist die glasklare Meinung der polizeilichen Praxis“, sagte der CDU-Politiker den „Badischen Neuesten Nachrichten“. Die Kameras hätte eine deeskalierende Wirkung. „Das kann etwa bei häuslicher Gewalt sehr hilfreich sein.“

Außerdem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen von Menschen bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen verbessert werden. Die Opposition im Landtag fordert von Innenminister Thomas Strobl (CDU) Nachbesserungen. SPD und FDP halten das Gesetz in der jetzigen Form in Teilen für verfassungswidrig.

Grüne gegen Verschärfungen

Aus der Grünen-Fraktion hieß es vor der Debatte, dass die meisten von der CDU geplanten Verschärfungen verhindert werden konnten. „Mit uns Grünen wird es keine Online-Durchsuchung, keinen sogenannten Unendlichkeitsgewahrsam, keine ausgeweitete Schleierfahndung in Grenznähe, keinen großen Lauschangriff und keine präventiv-polizeiliche DNA-Untersuchung geben“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl. Für die Nutzung von Daten der Bodycam in einer Wohnung gebe es einen Richtervorbehalt. Identitätsfeststellungen und Personenkontrollen seien ebenfalls an enge Voraussetzungen geknüpft. Beides soll nach einem Jahr kritisch evaluiert werden. „Verfassungsrechtliche Bedenken konnten so ausgeräumt werden“, sagt Sckerl. „Vor diesem Hintergrund stimmt die grüne Fraktion dem Polizeigesetz zu.“