Seit dem 1. Juni können die Länder auf die Mietpreisbremse treten. Baden-Württemberg will sie in Stuttgart implementieren - und in weiteren 67 Städten und Gemeinden, in denen die Wohnsituation besonders angespannt ist.
Stuttgart - In 68 baden-württembergischen Städten und Gemeinden soll von diesem Sommer an eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen gelten. Die grün-rote Landesregierung gab nun den Entwurf für die Rechtsverordnung zur Anhörung frei. Wie das Wirtschaftsministerium am Montag in Stuttgart mitteilte, soll die Bremse dort gelten, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Dazu gehören etwa die Städte Stuttgart, Tübingen, Ulm, Reutlingen, Offenburg und Weingarten. Die rechtliche Grundlage für so eine Mietpreisbremse in den Bundesländern hatte der Bund zum 1. Juni geschaffen.
Siehe auch: Was ändert sich am neuen Mietrecht?
Bis zum 10. August haben die Städte und Gemeinden im Südwesten noch Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern und eventuelle Korrekturen anzumahnen. Die Mietpreisbremse sieht vor, dass in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die neue Miete bei einem Umzug maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Bundesländer selbst festlegen. Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) begrüßte das neue Instrument: „Auch Normalverdiener müssen sich die Mieten noch leisten können.“ Mancherorts seien gerade in den vergangenen Jahren die Mieten deutlich angestiegen - vor allem bei Wiedervermietungen.
Als erstes Bundesland hat Berlin von der Mietpreisbremse Gebrauch gemacht. Dort gilt sie seit Montag. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen will sie zum 1. Juli einführen. Ebenfalls seit Montag gilt, dass derjenige den Wohnungsmakler bezahlt, der ihn bestellt hat - das sogenannte Bestellerprinzip.