Die baden-württembergische Landtagspräsidentin behält sich die Möglichkeit vor, eine Geldstrafe für Maskenverweigerer im Landtag zu verhängen. Bis zu 800 Euro könne der wiederholte Verstoß kosten.

Stuttgart - Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) möchte notfalls mit Geldstrafen gegen Maskenverweigerer im Landtag vorgehen. „Außerhalb des Saals kann ich ein Zwangsgeld von 250 Euro verhängen, in Wiederholungsfällen bis zu 800 Euro“, sagte Aras der „Südwest Presse“, der „Badischen Zeitung“ und den „Badischen Neuesten Nachrichten“ (Mittwoch). Bei Verstößen innerhalb des Plenarsaals habe sie dagegen das Mittel der Ordnungsrufe, bis hin zum Ausschluss von einer Sitzung.

 

Die meisten Abgeordneten halten sich laut Aras aber an die seit rund zwei Wochen geltende Maskenpflicht im Landtag, sechs Abgeordnete seien davon befreit. Es gebe jedoch „einige wenige, die sich nicht gut an die Maskenpflicht halten.“ Namentlich nannte die Landtagspräsidentin die beiden ehemaligen AfD-Abgeordneten Wolfgang Gedeon und Heinrich Fiechtner. Diese würden im Landtag wiederholt mit Provokationen auffallen.

Die fraktionslosen Politiker sollen zudem im Landtag Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben. Es könne strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn jemand ein Attest wissentlich unrichtig ausstellen würde und dieses Attest dann einer Behörde vorgelegt werde, sagte Aras. Zudem würden berufsrechtliche Konsequenzen drohen.