Das Landeskriminalamt von Baden-Württemberg hat immer noch keinen neuen Präsidenten. Ursprünglich sollte die Führungsposition zum 1. April besetzt werden.

Stuttgart - Der Chefsessel im Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg bleibt noch eine ganze Weile unbesetzt. Für mehrere Bewerber müssten erst noch neue Beurteilungen geschrieben werden, erklärte ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums am Samstag. Die Grundlage dafür sei erst seit Anfang Mai in Kraft. Aus Sicht der CDU hätte der seit Anfang April vakante Posten des LKA-Präsidenten zwingend unverzüglich nachbesetzt werden müssen.

 

„Die Stellenvergabe wird zu gegebener Zeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums auf einen Antrag der CDU-Landtagsfraktion. Es lägen Bewerbungen vor, die das Anforderungsprofil erfüllen.

Einige Kandidaten müssten aber noch entsprechend der neuen Beurteilungsverordnung für Beamte in Baden-Württemberg bewertet werden, sagte der Ministeriumssprecher. Das grün-rote Kabinett habe diese im Dezember 2014 beschlossen. Bis alle Ministerien die Verwaltungsvorschrift übernahmen, dauerte es aber einige Zeit.

Eigentlich sollte die Stelle zum 1. April besetzt werden

Die neue Verordnung ermögliche unter anderem mehr Beurteilungsstufen, so der Sprecher. Leistungsmerkmale sollen nun aus einem Katalog mit 15 Punkten von „entspricht nicht den Leistungserwartungen“ bis „übertrifft die Leistungserwartungen in besonderem Maße durch stets herausragende Leistungen“ beurteilt werden.

Ursprünglich sollte die Führungsposition zum 1. April besetzt werden. Der bisherige LKA-Präsident Dieter Schneider war Ende März mit 61 Jahren in den Ruhestand gegangen. Im Zuge der Polizeireform wurde die Besoldung des Amtes bei einer Neubesetzung von B 4 (Grundgehalt 7850 Euro im Monat) auf B 3 (7418 Euro) abgesenkt.

Die CDU-Abgeordneten um Innenexperte Thomas Blenke schreiben in ihrem Antrag: „Als Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung nimmt das Landeskriminalamt eine herausragende Stellung in der Sicherheitsarchitektur des Landes ein.“ Aufgrund der Bedeutung wäre eine unverzügliche Neubesetzung zwingend erforderlich gewesen.

Die Christdemokraten wollen wissen, warum diese nicht nahtlos erfolgte und ob es gegebenenfalls Schwierigkeiten im Besetzungsverfahren gibt. Dazu heißt es in der Stellungnahme: „Da Personalauswahlverfahren - wie Personalmaßnahmen überhaupt - der Vertraulichkeit unterliegen, sieht sich das Innenministerium außerstande, im laufenden Verfahren weitere Auskünfte zu erteilen.“