Ein knappes halbes Jahr nach den starken Unwettern im Südwesten steuert Grün-Schwarz bei den Landeshilfen nach. Damit soll den Opfern entfesselter Naturgewalten leichter geholfen werden.

Stuttgart - Das Land will Privatleuten und Handwerkern bei Unwetterschäden unbürokratischer Hilfe gewähren. So soll künftig für die Auszahlung der Soforthilfen keine Entscheidung des Ministerrates mehr notwendig sein, erläuterte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Statt dessen entscheide er selbst im Einvernehmen mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) über eine Auszahlung. Das Land werde sich aber nur bei schweren Unwettern engagieren. Kriterium ist eine Gesamtschadenshöhe von 100 Millionen Euro.

 

Nach den Unwettern im Mai dieses Jahres waren 5,4 Millionen Euro an betroffene Bürger geflossen. Die von einer Gerölllawine verwüstete Gemeinde Braunsbach hatte mehr als 10,6 Millionen Euro für den Wiederaufbau erhalten. Dies sei nicht unkompliziert gewesen, weil der Landtag habe zustimmen müssen, erläuterte Strobl. Daraus habe man nun die Lehren gezogen. Die entsprechenden Eckpunkte billigte das Kabinett am Dienstag.

Soforthilfe von bis zu 2500 Euro

Familien sollen weiterhin Soforthilfe von bis zu 2500 Euro und Einzelpersonen 500 Euro erhalten, um verloren gegangene Dinge des täglichen Bedarfs zu ersetzen. Kleine Gewerbebetriebe bekommen wie bisher bis zu 5000 Euro Soforthilfe vom Land.

Überdies müssen Betroffene keine Nachweise mehr für den erlittenen Schaden vorlegen. Künftig soll es genügen, den Schaden bei Antragstellung glaubhaft zu machen. Gerade in der außergewöhnlichen Lage sei es wichtig, schnell Perspektiven zu bieten. „Die Leute stehen im Schlamm auf der Straße und wollen von uns eine Antwort“, sagte Strobl. Ohnehin hätten die Landratsämter und Rathäuser den besten Blick auf die Lage vor Ort. Dies entspreche seinem Verständnis von Subsidiarität, also der angemessenen Verteilung von Aufgaben auf unterschiedliche politische Ebenen.

Überdies richten das Land und Kommunen wegen des zunehmenden Unwetterrisikos einen Katastrophenschutzfonds ein. Er soll im Ernstfall bis zu 30 Millionen Euro enthalten, befüllt jeweils zur Hälfte von Land und Kommunen. Von der möglichen Maximalsumme sollen 25 Millionen Euro den Kommunen zugutekommen und fünf Millionen den Bürgern als Soforthilfe.