Auf der Straße ist der Freiwillige Polizeidienst an den beiden Streifen auf seiner Schulterklappe erkennbar. Doch was ist ein freiwilliger Polizist? Und wie kann man ein Bürger in Uniform werden?

Stuttgart - Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg arbeiten im Kampf gegen die Corona-Pandemie am Anschlag. Um Kontakt von Infizierten nachzuverfolgen, eilen auch 200 Mitglieder des Freiwilligen Polizeidienstes in Baden-Württemberg zu Hilfe. Die Polizisten sind auf der Straße nur an den beiden Streifen auf der Schulterklappe erkennbar. In der Politik wird über ihren Einsatz immer wieder debattiert. Doch was macht der Freiwillige Polizeidienst eigentlich? Wir klären die wichtigsten Fragen.

 

Was ist der Freiwillige Polizeidienst?

Den Freiwilligen Polizeidienst gibt es im Südwesten seit 1963. Laut Innenministerium arbeiteten Ende 2020 im Land knapp 600 Polizeifreiwillige. Sie haben die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes inne. Die Ehrenämtler tragen deshalb grundsätzlich eine Uniform, die mit zwei Streifen auf der Schulterklappe ausgewiesen ist. Im Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst (FPolDG) sind ihre Aufgaben klar festgelegt.

Im Alltag springen die Ehrenämtler bei Aufruf ein, wenn es auf den Polizeidienststellen personell eng werden kann: Sie helfen bei Veranstaltungen aus, regeln den Verkehr bei Volksfesten, sichern Polizeigebäude oder arbeiten präventiv beispielsweise durch das Warnen vor Wohnungseinbrüchen. Sie sind zwar keine Beamten und nur eingeschränkt ausgebildet, tragen auf der Straße aber Dienstwaffe und Uniform. Für die Dauer ihres Einsatzes bekommen sie eine Aufwandsentschädigung.

Wer kann ein Freiwilligenpolizist werden?

Wer im Freiwilligen Polizeidienst helfen möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein. Außerdem legt das Gesetz fest, dass die Person den gesundheitlichen Anforderungen des Dienstes gewachsen sein und einen guten Ruf besitzen muss. Die Aufnahme in das Ehrenamt wird verweigert, wenn Zweifel daran bestehen, dass der Bewerber „auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht“.

Unter anderem dürfen auch Bewerber, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, keine Uniform tragen. Weitere Ausschlusskriterien zeigt der Bürgerservice Baden-Württemberg auf seiner Homepage auf. Ist man im Freiwilligen Polizeidienst aufgenommen, muss man an Fortbildungen teilnehmen. Die Dienstkleidung und Ausrüstung darf nur im Dienst verwendet werden. Außerdem gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften wie Amtsverschwiegenheit oder klare Regeln zur Annahme von Belohnungen.

Können die Polizisten entlassen werden?

Ja. Das kann beispielsweise passieren, wenn die Polizeifreiwilligen den gesundheitlichenAnforderungen im Dienst nicht gewachsen sind oder gegen ihre Pflichten verstoßen. Wer wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist, kann ebenfalls entlassen werden. Außerdem endet die Zeit im Freiwilligen Polizeidienst, wenn das 60. Lebensjahr überschritten wurde. In begründeten Einzelfällen kann aber auch weitergearbeitet werden.

Welche politische Debatte wird um die Ehrenämtler geführt?

Der Freiwillige Polizeidienst galt als Auslaufmodell. Die grün-rote Vorgängerregierung wollte ihn auf Drängen der SPD abschaffen und beschloss 2011, keine neuen Hilfspolizisten mehr einzustellen. Die grün-schwarze Landesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, für den Freiwilligendienst eine neue Grundlage zu schaffen. Doch in dieser Legislaturperiode werden die beiden Koalitionspartner bei diesem Thema keinen Haken mehr setzen. Wenn es um die Aufgaben und die Ausstattung des Freiwilligen Polizeidienstes geht, liegen die Meinungen weit auseinander. Die CDU will aufrüsten, die Grünen wollen abrüsten. Ginge es nach der CDU, würden die Hilfssheriffs die Profis auch auf Streife begleiten, bewaffnet und in Uniform, die Grünen sprechen sich für reine Präventionsmaßnahmen aus.