In Baden-Württemberg sind bislang zwei sesshafte Wölfe bekannt. Laut Experten könnte nun ein dritter dazukommen. Im Odenwald wäre es der erste dauerhaft ansässige Wolf seit 155 Jahren.

Stuttgart - Nach dem jüngsten Nachweis im Odenwald gehen Experten fest von einem Wolf als weiteren Stammgast in Baden-Württemberg aus. „Wir rechnen damit, dass es schon bald einen territorialen Wolf auch im Gebiet des Odenwaldes geben wird“, sagte Felix Böcker vom Wildtierinstitut der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg der dpa. Bislang sind im Südwesten zwei sogenannte sesshafte Wölfe bekannt, die dauerhaft im Schwarzwald leben. Im Odenwald wäre es der erste dauerhaft ansässige Wolf seit 155 Jahren.

 

Als sesshaft gilt ein Wolf, wenn ein eindeutig zuzuweisender Nachweis auch nach sechs Monaten noch gefunden wird. Eine erste Spur dieser Art stammt von Mitte September des vergangenen Jahres, auch eine im Schnee entdeckte jüngere Urinprobe stammt von dem Wolfsrüden mit der Labor-Kennung GW1832m. Ein sesshaftes Tier würde bedeuten, dass in der Region ein weiteres Fördergebiet Wolfsprävention ausgewiesen wird. Dort würden dann besondere Anforderungen für den Herdenschutz gelten - er muss wolfsabweisend sein. Im Gegenzug werden im Fördergebiet nahezu sämtliche Kosten für den zusätzlichen Herdenschutz vom Land erstattet.

Schafzüchter sorgen sich um ihre Herden

Schäfern macht die Entwicklung trotz der Entschädigung Sorgen. „Es gibt jedes Jahr 30 Prozent mehr Wölfe. Da wissen wir, wohin die Reise geht“, sagt Alfons Gimber, der Vorsitzende der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände. Er stellt die Existenz der Tiere zwar nicht in Frage. „Aber braucht wirklich jedes Bundesland sein eigenes Wolfsrudel? Der Wolf muss irgendwann auch mal gemanagt werden“, fordert er. Außerdem müssten Wölfe, die Schafe rissen, konsequent „entnommen“, also geschossen werden.

Die jüngsten beiden Spuren des Odenwald-Wolfs stammen vom 16. Februar und 15. März. Während der frühere Nachweis aus Mudau allerdings von einer Urinspur stammt und eindeutig ist, geht ein zweiter von Mitte März auf Aufnahmen mit einer Videokamera zurück. „Eine sichere Zuordnung ist aufgrund dieser Videoaufnahmen aber nicht möglich“, teilte das Ministerium mit.