Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist leicht zurückgegangen. Dabei sind die Gründe für Leistungskürzungen häufig die gleichen. Und bei Jugendlichen ist die Arbeitsagentur besonders streng.

Stuttgart - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Baden-Württemberg ist innerhalb eines Jahres leicht zurückgegangen. Insgesamt gab es von Juni 2017 bis zum Mai 2018 im Südwesten 62 008 Leistungskürzungen, das sind 1345 Fälle oder 2,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum, wie die Regionaldirektion der Arbeitsagentur am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Die Sanktionsquote lag damit bei 2,7 Prozent - im Vorjahr betrug sie noch 2,8 Prozent. Bundesweit liegt diese Quote unverändert bei 3,1 Prozent.

 

Mehr als zwei Drittel aller Sanktionen im Südwesten wurden den Angaben zufolge wegen sogenannter Meldeversäumnisse verhängt - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. Kürzungen gibt es außerdem, wenn ein Hartz-IV-Empfänger sich weigert, eine Arbeit oder Weiterbildung aufzunehmen, sowie bei Pflichtverletzungen gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung. Darin schreiben die Arbeitsagentur und der Arbeitslose Unterstützungsleistungen und Pflichten des Jobsuchers fest.

Bei Jugendlichen ist die Agentur noch strenger

Bei Sanktionen können bei jedem Meldeversäumnis 10 Prozent des Geldes für die Dauer von drei Monaten gestrichen werden. Für alle anderen Pflichtverletzungen kann das Geld in einer ersten Stufe für drei Monate um ein Drittel gekürzt werden.

Bei Jugendlichen unter 25 Jahren ist die Arbeitsagentur noch strenger - hier wird bereits beim ersten Verstoß die gesamte Leistung gestrichen. Wenn durch Sanktionen mehr als 30 Prozent des Geldes gestrichen werden, hat der Arbeitslose Anspruch auf Sachleistungen, etwa Lebensmittelgutscheine.