Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Bau des neuen Abstellbahnhofs in Untertürkheim genehmigt. Die Anwohner müssen mit Lärm rechnen.

Stuttgart - Nach mehr als einem Jahrzehnt der Planung und mehreren Anläufen für die Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt (Eba) kann die Deutsche Bahn den neuen Abstellbahnhof für das Projekt Stuttgart 21 bauen. Die Anwohner der Fläche in Untertürkheim müssen während der dreijährigen Bauzeit, aber auch beim späteren Betrieb, mit teils erheblichen Lärmbelästigungen rechnen. Wohnungen in 33 Häusern an neun Straßenabschnitten, vor allem der Augsburger- und Benzstraße, werden wegen der Betriebsgeräusche Schallschutz erhalten. Das Eba empfiehlt der DB, ihn so rechtzeitig umzusetzen, dass er bereits während des Baus wirkt. Dieses Vorgehen werde „als Entgegenkommen gewertet“ werden und sei „zur Konfliktreduzierung geeignet“.

 

Das gesamte Projekt S 21 steht unter Zeitdruck, Ende 2025 sollen Tiefbahnhof und Strecken in Betrieb gehen. Vorab hatte das Eba der Bahn daher das Einsammeln von geschützten Eidechsen auf dem früheren Güterbahnhof-Areal erlaubt. Sie werden großteils entlang der Gäubahnstrecke in der Stadt eine neue Heimat finden. Zum Ärger einiger Anwohner hat der Schienenkonzern den Wildwuchs an der Strecke radikal gekappt.

Zehn Kilometer Abstellgleise

Rund sieben Kilometer vom Tiefbahnhof entfernt soll der Abstellbahnhof entstehen, der sich in zwei Bereiche mit Gleislängen von 5380 und 3110 Metern gliedert. Weitere 1660 Meter können in der Innenreinigungsanlage, auf Wende- und Umfahrungsgleisen genutzt werden. Auch eine Waschhalle wird aufgebaut, größere Wartungsarbeiten werden in Untertürkheim nicht möglich sein.

Während der ersten Bauphase muss die Bahn eine vier Meter hohe und rund 70 Meter lange Schallschutzwand aufbauen. Arbeiten darf sie grundsätzlich von 7 bis 20 Uhr, in Ausnahmefällen während der Bauphasen 3 und 4, wenn Sperrpausen für den Zugverkehr auf der Strecke gelten, auch von 20 bis 7 Uhr. In der Nacht haben besonders stark vom Lärm betroffene Anwohner Anspruch auf Ersatzwohnraum, im Regelfall wäre das wohl eine Hotelübernachtung. Entschädigungszahlung soll es auf den Einzelfall bezogen geben, wenn tagsüber vor Wohn- und Unterrichtsräumen und Arztpraxen 67 und vor Büros 72 Dezibel (A) überschritten werden. Eine Ausnahme vom Verbot der Sonn- oder Feiertagsarbeit hat das Eba nicht ausgesprochen.

Schutz auf Ruhe – aber nicht sofort

Das Rechtsgut der Gesundheit ist von „besonderer Schutzwürdigkeit“, stellt die Behörde fest. Doch der Schutz greift nicht sofort. Man halte es „für zumutbar, zwei schlaflose Nächte in Folge zu dulden, wenn gewährleistet wird, dass die dritte Nacht geruhsam ist“. Dasselbe gelte für die Tageszeit mit der Abweichung, dass „wegen geringerer Schutzbedürftigkeit“ vier lärmintensive Tage hintereinander „für zumutbar erachtet werden“. 24 Stunden Lärm mit absehbarer Verlängerung löst Anspruch auf Ersatzwohnraum aus. So werde „spätestens am darauffolgenden Tag eine Ruhephase gewährleistet“, schreibt das Eba.