Die neue S-Bahnstrecke (rechts) soll an den Bestand (Mitte) angeschlossen. Dazu will die Bahn die Gäbahnstrecke (links) außer Betrieb nehmen. Foto: IMAGO/Arnulf / Hettrich
Um kaum eine Bahnstrecke wird so erbittert gerungen, wie um die Gäubahn von Stuttgart Richtung Bodensee, Schwarzwald und Schweiz. Sie soll wegen Stuttgart 21 unterbrochen werden. Befürworter und Kritiker haben sich positioniert – nun landet der Streit vor Gericht.
Im Vorfeld der für kommende Woche terminierten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zur Gäubahn haben die verschiedenen Gruppierungen nochmals ihre Standpunkte klar gemacht. Der Gemeinderat Stuttgart stellt die Unterbrechung der Strecke nicht grundsätzlich in Frage, Gegner des Vorhabens halten die Kappung weder für notwendig noch für rechtlich zulässig. Die Deutsche Bahn begründet die Unterbrechung mit baulichen Zwängen beim Anschluss der neuen, im Rahmen von Stuttgart 21 entstandenen S-Bahnstrecke an das bestehende Gleisnetz.
Gericht verhandelt zwei Klagen
Zwei Klagen, die sich gegen das Abbinden der Gäubahntrasse zwischen Nord- und Hauptbahnhof wenden, werden vom 12. Februar an vor der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt. Geklagt haben die „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) und der Landesnaturschutzverband (LNV) Baden-Württemberg /Az.: 8 K 6924/23 und 8 K 2208/24).
Auch 15 Jahre nach dem Baustart von Stuttgart 21 löst das Projekt teils erbitterte Debatten in der Politik aus. Am Dienstag diskutierten Stuttgarter Stadträte im gemeinderätlichen Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik das Thema und befassten sich mit zwei Anträgen aus den Reihen des Gemeinderats. Wortführer der Kritiker war Hannes Rockenbauch von der Linksfraktion, die in einem Antrag forderte, die Unterbrechung der Strecke zu verhindern. Die Befürchtung der Verwaltung und einer Ratsmehrheit, der Weiterbetrieb der Gäubahn zum Kopfbahnhof könne die städtebaulichen Vorhaben der Stadt auf den Gleisflächen behindern, teilt Rockenbauch nicht. Angesichts hoher Erschließungskosten und der derzeit gültigen Fassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes glaubt Rockenbauch nicht an das geplante Rosensteinviertel. Die Gäubahn abzuhängen sei daher „eine reine Machtdemonstration“.
Wo die Gäubahn im Norden der Stadt unterbrochen werden soll. Foto: Lange
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Alexander Kotz (CDU) räumte ein, dass es zu Einschränkungen kommen werde, die nicht schön seien, „aber sie sind der Preis für eine bessere Lösung in der Zukunft“. Er warb für den konkurrierenden Antrag, getragen von CDU, Grünen, SPD/Volt und Freien Wählern, „mit dem wir die Rahmenbedingungen verbessern können“, sagte Kotz.
Gemeinderat will Sicherheit vom Bund
Björn Peterhoff (Grüne) sagte, der Antrag der Mehrheit ziele darauf ab, alsbald in die Sanierung des weiterhin bestehenden Stuttgarter Abschnitts der Gäubahn, der sogenannten Panoramastrecke, einzusteigen und gleichzeitig vom Bund verlässliche Zusagen zu bekommen, wann mit der Realisierung des Tunnels zwischen Böblingen und Flughafen zu rechnen sei, der wieder umsteigefreie Fahrten der Gäubahn bis zum Hauptbahnhof erlaube.
Stefan Conzelmann (SPD) und Michael Schrade (Freie Wähler) erklärten, als in Stuttgart gewählte Stadträte seien sie zunächst dem Wohl der Stuttgarter verpflichtet, die auf die Wohnungen des Rosensteinviertels warteten. Das bedeute nicht, dass ihnen das Schicksal der Gäubahnnutzer gleichgültig sei. Den vorgesehenen Umstieg in Stuttgart-Vaihingen auf S- und Stadtbahnen halten sie aber für zumutbar.
Der Antrag der Linksfraktion fand keine Mehrheit, der von CDU, Grüne, SPD/Volt und Freien Wählern bekam bis auf eine Enthaltung und eine Ablehnung breite Zustimmung – unter anderem auch die Stimme von Hannes Rockenbauch.
Initiativen fordern Umdenken
Am Tag vor der Gemeinderatsentscheidung hatten der Verkehrsclub Deutchland (VCD) und der Verein zur Förderung des Schienenverkehrs nochmals erklärt, die Kappung der Gäubahn sei „unnötig und rechtswidrig“. Sie setzen darauf, dass die Klagen von DUH und LNV die Unterbrechung verhindern werden. Dass das nicht leicht wird, skizzierte Hans-Jörg Jäkel vom Gäubahnkomitee Stuttgart, einem Zusammenschluss von Initiativen für die Erhaltung der durchgehenden Streckenführung. „Es findet sich in den Genehmigungsunterlagen so gut wie nichts zu der Unterbrechung“, bemängelte Jäkel. Die sei ursprünglich mit einer vorübergehenden Verlegung der S-Bahngleise begründet worden, die jetzt doch nicht realisiert werden soll. Stattdessen plant die Deutsche Bahn die S-Bahn zwischen Nord- und Hauptbahnhof im Zeitraum vom 25. Juni bis 12. September 2026 zu sperren, um die neue Streckenführung über die neue Haltstelle Mittnachtstraße einzurichten. Doch dafür müsse die Gäubahn nicht dauerhaft unterbrochen werden, sagt Jäkel. Die Kappung sei mit geringem technischem Aufwand zu vermeiden.
Der Ingenieur Eberhard Hohnecker, vormals Leiter der Abteilung Eisenbahnwesen des Karlsruher Instituts für Technologie, warnte vor dem Umstieg aufs Auto wegen des zusätzlich nötigen Umstiegs bei der Bahn: „Die wieder zurückzugewinnen, ist nur mit sehr großem Aufwand möglich“. Weil das Land als Kompensationsmaßnahme auf dem verbleibenden Gäubahnstück zusätzliche Züge einsetzt und künftig auch eine vierte S-Bahnlinie aus der Stadt nach Vaihingen fahren soll, entstünden auch an dieser Stelle erhebliche Mehrkosten.
Will die Stadt zu viel?
Stefan Frey vom LNV appellierte an die Stadt, ihre Haltung zu überdenken. „Wir haben Verständnis für den Wunsch der Landeshauptstadt Stuttgart nach neuen Bauflächen. Wir haben aber kein Verständnis für die kompromisslose unkreative ,Alles oder nichts-Haltung’ der Stadt zu uneingeschränktem Bauen auf dem Gleisvorfeld“. Die Ausschusssitzung hat gezeigt, dass dieser Wunsch ungehört verhallt ist. Nun hat das Verwaltungsgericht das Wort.