Wenn die Bahn indes mit weniger Waggons fährt als bestellt oder Züge ausfallen, dann nehmen sich die Vertragsstrafen, die sie an das Land zahlen muss, doch bescheiden aus. Wenn ein Zug nur mit drei statt mit vier Doppelstockwagen fahre, werde lediglich eine Vertragsstrafe von 55 Cent je Zugkilometer fällig, wie es aus dem Verkehrsministerium in Stuttgart heißt. Bei einer Länge der Remsbahn zwischen Stuttgart und Aalen im Ostalbkreis von 75,6 Kilometern ergäbe das die recht bescheidene Summe von kaum mehr als 40 Euro. Fällt ein Zug komplett aus, so sind laut dem Ministerium aber 15 Euro je Kilometer fällig. Im Falle der Remsbahn wären das 1134 Euro je Zug, eine Summe, die sich immerhin auf 2268 Euro verdoppeln würde, wenn die Bahn „Fahrzeug- oder Personalprobleme“ meldet.

 

Da sich diese Vertragsstrafen so kaum auf ein für einen Konzern bedrohliches Maß summieren können, bleibt die Frage nach weiteren Druckmitteln. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags sei nur möglich, wenn die Bahn „wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt oder dauerhaft trotz mindestens zweimaliger Abmahnung verletzt“, heißt es im jetzigen Übergangsvertrag.

Eine Abmahnung, von denen zwei laut Vertrag zuvor nötig wären, hat es indes noch nicht gegeben. „In den kommenden drei Wochen muss sich zeigen, ob das Management der Bahn in Baden-Württemberg in der Lage ist, die Probleme zu lösen“, so das Ministerium. Falls sich nichts bessere, schließe man „massive Mittel“ nicht aus.