Diesmal trifft der Bahnstreik auch Urlauber, denn der längste Ausstand in der Geschichte der Deutschen Bahn AG zieht sich wohl bis in die Pfingstferien hinein. Erstattet die Bahn bezahlte Tickets und darf man den Zug einfach wechseln? Wir sagen, welche Rechte Bahnkunden haben.
Stuttgart - Gerade erst haben Bahnreisende den Streik bei der Bahn von Anfang Mai verdaut, da setzt die GDL noch einen drauf und will die Bahn mit dem bisher längsten Streik der Geschichte lahm legen - und das über das lange Pfingstwochenende. Von den frühen Morgenstunden des Mittwochs an soll der Personenverkehr wieder ruhen - das Ende des Ausstands will die GDL erst zwei Tage vorher bekannt geben. Als Bahn-Reisender hat man es in Deutschland auch 2015 nicht leicht - steht aber auch nicht ohne Rechte da.
Abgesehen vom Ärger, später oder gar nicht in den Urlaub starten zu können oder einen Geschäftstermin zu verpassen - wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Seite solcher Streiks aus? Haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung oder müssen sie solche Ausstände einfach hinnehmen?
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Bahnreisende zusammengestellt.
Kann man von einer gebuchten Zugreise zurücktreten?
Fällt der gebuchte Zug wegen eines Streiks aus oder kommt es zu Verspätungen und Problemen mit Anschlusszügen, können Bahnreisende vor Fahrtantritt von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Die Bahn rät dazu, sich in diesem Fall an die DB-Reisezentren oder DB-Agenturen zu wenden. Auch bei einer Sitzplatzreservierung bekommt man sein Geld zurück. Wer ein Online-Ticket zum Normalpreis gebucht hat, kann dieses über die Auftragssuche auf der Bahn-Webseite kostenlos umbuchen oder stornieren.