Debatte um Gäubahn Mit der S-Bahn von Horb und Rottweil nach Stuttgart?

Um die Zukunft des Bahnverkehrs auf der Gäubahn wird zäh gerungen. Foto: dpa//Christian Johner

Nach neuerlichen Gutachten geben die meisten Städte entlang der Gäubahn die Hoffnung auf, die für 2025 angekündigte Streckenunterbrechung noch abwenden zu können. Nun soll es eine verlängerte S-Bahn richten. Und ein Hoffnungsschimmer bleibt noch.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Führt eine Linie der S-Bahn Stuttgart von 2025 bis Horb oder gar bis Rottweil? Dies scheint nicht wenigen im Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn (IV GNBB) zusammengeschlossenen Anrainerkommunen der Bahnstrecke die noch am wenigsten schlechte Alternative, wenn im Sommer 2025 die Strecke in Stuttgart zwischen Nord- und Hauptbahnhof wegen weiterer Arbeiten für Stuttgart 21 tatsächlich unterbrochen werden sollte.

 

Keine „maximale Zufriedenheit“

Nach der Präsentation dreier vom IV in Auftrag gegebener Gutachten machte sich bei Vertretern von Städten, Gemeinden und Institutionen Ernüchterung breit, weil ein Weiterbetrieb der Gäubahn in einen Teil des Kopfbahnhofs nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 mit Kosten verbunden und mit einigem Aufwand zu bewerkstelligen wäre. „Es geht wohl nicht jeder mit maximaler Zufriedenheit nach Hause“, konstatierte Guido Wolf (CDU), Landtagsabgeordneter und IV-Vorsitzender, nach der Präsentation am Dienstag in Horb.

Die Gutachten nahmen Aussagen der Bahn und der Stadt Stuttgart unter die Lupe, mit denen diese beim Gäubahn-Faktencheck im November vergangenen Jahres die aktuellen Pläne verteidigen. Die sehen vor, dass die Strecke ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme von Stuttgart 21 gekappt wird. Reisende sollen in Stuttgart-Vaihingen auf die S- und die Stadtbahn umsteigen. Dieser Zustand hält an, bis die Gäubahn via dem noch zu bauenden Pfaffensteigtunnel am Flughafen an die Infrastruktur von Stuttgart 21 angeschlossen werden kann. Laut Bahn solle das bis 2032 geschehen sein – ein Zeitplan, den der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium und frühere Horber OB, Michael Theurer (FDP), bei der Veranstaltung am Dienstag nochmals unterstrich.

Schummelei-Vorwurf aus Böblingen

Böblingens OB Stefan Belz (Grüne) setzte Hoffnung auf eine von den Gutachtern untersuchte Variante, bei der sich aus Sicherheitsgründen immer nur ein Zug auf der Strecke zwischen Vaihingen und Hauptbahnhof befinden dürfte. Das Zugangebot wie heute könnte damit nicht gefahren werden, aber eine umsteigefreie Verbindung zum Hauptbahnhof bleibe erhalten. Belz warf der Deutschen Bahn und der Stadt Stuttgart vor, beim Faktencheck die Dinge in ihrem Sinne „zurechtgebogen und geschummelt“ zu haben. Eine Aussage, die Andrea Klett-Eininger, Leiterin des Referats Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales im Stuttgarter Rathaus, energisch zurückwies. Eine solche Behauptung lasse sich aus den Analysen der Gutachter nicht ablesen.

Hoffnung auf die S-Bahn

Mehrere Bürgermeister aus Städten an der Gäubahn bekannten, dass sie sich mehr erhofft hatten, nun aber Klarheit durch einen objektiven Blick von außen herrsche. Peter Rosenberger, OB von Horb, mahnte dass nach den langen Diskussionen nun „ein Knopf an die Sache gemacht werden muss“. Eine Aufforderungen, die ihm womöglich umso leichter fiel, als eine S-Bahnverlängerung aus Stuttgart bis in seine Stadt im Raum steht. Zwar bremsten der für den S-Bahnverkehr zuständige Stuttgarter Regionalpräsident, Thomas Bopp, und der Abteilungsleiter öffentlicher Verkehr im Verkehrsministerium, Gerd Hickmann, mit Blick auf die benötigten zusätzlichen Züge die Euphorie, versprachen aber eine ernsthafte Prüfung der von den in der IV zusammengeschlossen Städten favorisierten Lösung.

Zudem bleibt noch ein Hoffnungsschimmer für die Gäubahnanrainer. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will auf dem Klageweg die Kappung verhindern. „Die DUH hat ihre Klage mit Klageerhebung begründet. Die beigeladene DB Netz hat auf die Klage erwidert, die beklagte Bundesrepublik noch nicht“, fasst ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshof den Stand des Verfahrens auf Anfrage zusammen.

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